Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Lettland) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Lettland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 137/1996

Typ

Vertrag – Lettland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Unterzeichnungsdatum

17.11.1994

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 117/2022 als beendet anzusehen.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. Nr. 137/1996 (NR: GP XIX RV 86 AB 300 S. 46. BR: AB 5062 S. 603.)

Änderung

Sprachen

Deutsch, Lettisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LETTLAND,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 23. Februar 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Mai 1996 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2022

Gesetzesnummer

10007797

Dokumentnummer

NOR11007935

Alte Dokumentnummer

N5199654113J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/137/P0/NOR11007935

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