wenn die der Wasseraufbereitung zufließende Rohwassermenge größer ist als 5% des Durchflusses Q95% an der Entnahmestelle, lediglich mechanische Verfahren (Siebung, Sedimentation, Filtration ohne Chemikalieneinsatz) eingesetzt werden und zum Zeitpunkt der Entnahme an der Entnahmestelle ein Durchfluß herrscht, der größer ist als der größte Jahresmittelwasserdurchfluß (HJMQ siehe technische Norm betreffend „Hydrologie – Hydrographische Fachausdrücke und Zeichen“ gemäß Anlage A Abschnitt IV der MVW).wenn die der Wasseraufbereitung zufließende Rohwassermenge größer ist als 5% des Durchflusses Q95% an der Entnahmestelle, lediglich mechanische Verfahren (Siebung, Sedimentation, Filtration ohne Chemikalieneinsatz) eingesetzt werden und zum Zeitpunkt der Entnahme an der Entnahmestelle ein Durchfluß herrscht, der größer ist als der größte Jahresmittelwasserdurchfluß (HJMQ siehe technische Norm betreffend „Hydrologie – Hydrographische Fachausdrücke und Zeichen“ gemäß Anlage A Abschnitt römisch vier der MVW).
Als Rohwasserentnahmemenge gemäß Z 2 oder 3 ist jene Wassermenge maßgebend, die der wasserrechtlichen Bewilligung der Wasseraufbereitungsanlage zugrundeliegt. Als Q95% gilt jener Durchfluss, der an einer bestimmten Stelle oder in einem bestimmten Abschnitt eines Fließgewässers in einer mittleren Jahresdauerlinie an 347 Tagen erreicht oder überschritten wird.Als Rohwasserentnahmemenge gemäß Ziffer 2, oder 3 ist jene Wassermenge maßgebend, die der wasserrechtlichen Bewilligung der Wasseraufbereitungsanlage zugrundeliegt. Als Q95% gilt jener Durchfluss, der an einer bestimmten Stelle oder in einem bestimmten Abschnitt eines Fließgewässers in einer mittleren Jahresdauerlinie an 347 Tagen erreicht oder überschritten wird.