Titel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten,
mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der
Anwendungsbereich des 2. und 4. Teiles des Bundesvergabegesetzes
erweitert und die ÖNORM A 2050 für verbindlich erklärt wird
(Erstreckungsverordnung)
StF:
BGBl. Nr. 802/1995
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015