Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Macau, letztere mit Genehmigung der zuständigen höchsten Behörde der Republik Portugal und mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik China,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen Österreich und Macau und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart: