Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Südafrika) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Südafrika)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 594/1995

Typ

Vertrag – Südafrika

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.02.1995

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SÜDAFRIKA
StF: BGBl. Nr. 594/1995 idF BGBl. Nr. 44/1996 (DFB)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Südafrika, (in der Folge die „Vertragsparteien“ genannt);

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt; *)

In Anerkennung der Wichtigkeit des Luftverkehrs als Mittel, die Freundschaft, das Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen Völkern der beiden Länder zu begründen und zu bewahren;

Vom Wunsche geleitet, zum Fortschritt des internationalen Luftverkehrs beizutragen; und Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung des Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen;

Haben folgendes vereinbart –

___________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 13. Juli 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, mit 1. September 1995 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015

Gesetzesnummer

10012471

Dokumentnummer

NOR11012773

Alte Dokumentnummer

N9199530114L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/594/P0/NOR11012773

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