(3)Absatz 3,Mit Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens verliert das „Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolischen Volksrepublik über den Warenaustausch und den Zahlungsverkehr“ vom 15. Juli 1963 seine Wirksamkeit.
Geschehen zu Wien, am 15. Dezember 1992, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und mongolischer Sprache, wobei beide Urschriften in gleicher Weise authentisch sind.