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Vergällung von Alkohol § 6

Kurztitel

Vergällung von Alkohol

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 41/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VO-Vergällung

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Vergällungsmittel

Paragraph 6,

Vergällungsmittel sind Waren, die, dem Alkohol schon in geringen Mengen beigemischt, verhindern, daß dieser als Lebensmittel oder Verzehrprodukt konsumiert oder zur Herstellung von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten verwendet werden kann. Vergällungsmittel sind insbesondere folgende Waren:

  1. Ziffer eins
    Methylethylketon:
    Äußere Beschaffenheit: farblose, klare Flüssigkeit mit charakteristischem ketonartigem Geruch.
    Dichte bei 20 ºC: = 0,805 bis 0,807.
    Siedepunkt: 79,6 bis 80 ºC
    Siedeverhalten: Werden 100 cm3 Methylethylketon übergetrieben, so sollen bei 77 ºC höchstens 5 cm3 und bei 81 ºC mindestens 90 cm3 übergegangen sein.
  2. Ziffer 2
    Schellack:
    Äußere Beschaffenheit: hellgelbe bis dunkelbraune leicht zerbrechliche Blättchen.
    Löslichkeit in Alkohol: 6 g Schellack werden mit 100 cm3 Alkohol 24 Stunden unter öfterem Umschütteln bei Zimmertemperatur stehengelassen, anschließend durch ein gewogenes Filter abfiltriert und mit Alkohol gut nachgewaschen. Das Filter mit Rückstand wird bei 100 ºC getrocknet und dann gewogen. Es soll nicht mehr als 0,3 g Rückstand bleiben.
    Löslichkeit in Ethylether und Petroleumbenzin: Werden 5 g gepulverter Schellack mit Ethylether ausgezogen, so verbleiben 4,5 g Rückstand, mit Petroleumbenzin mindestens 4 g Rückstand.
    Schmelzpunkt: 60 bis 100 ºC.
    Verseifungszahl: 185 bis 210
  3. Ziffer 3
    Petroleumbenzin:
    Äußere Beschaffenheit: leicht bewegliche, farblose, nicht fluoreszierende Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
    Dichte bei 20 ºC: 0,600 bis 0,700.
    Siedeverhalten: Werden 100 cm3 Petroleumbenzin übergetrieben, so sollen bis 55 ºC höchstens 20 cm3 und bis 75 ºC mindestens 90 cm3 übergegangen sein.
    Löslichkeit in Wasser: Werden 40 cm3 Petroleumbenzin mit 40 cm3 Wasser durchgeschüttelt, so soll nach Trennung der Flüssigkeit die obere Schicht mindestens 38 cm3 betragen.
    Löslichkeit in Alkohol: Werden 80 cm3 Petroleumbenzin mit 20 cm3 Alkohol durchgeschüttelt, so soll eine klare Lösung entstehen.
  4. Ziffer 4
    Toluol:
    Äußere Beschaffenheit: farblose, stark lichtbrechende Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
    Dichte bei 20 ºC: 0,866 bis 0,867.
    Siedepunkt: 111 ºC.
    Löslichkeit in Wasser: Werden 40 cm3 Toluol mit 40 cm3 Wasser durchgeschüttelt, so soll nach Trennung der Flüssigkeit die obere Schicht mindestens 38 cm3 betragen.
    Löslichkeit in Alkohol: Werden 80 cm3 Toluol mit 20 cm3 Alkohol durchgeschüttelt, so soll eine klare Lösung entstehen.
  5. Ziffer 5
    Ethylether:
    Äußere Beschaffenheit: farblose, leicht bewegliche, flüchtige Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch.
    Dichte bei 20 ºC: 0,712 bis 0,718.
    Siedepunkt: 34 bis 36 ºC.
    Löslichkeit: in Alkohol leicht löslich.
  6. Ziffer 6
    Cyclohexan:
    Äußere Beschaffenheit: Farblose, klare, leicht brennbare Flüssigkeit.
    Dichte bei 20 ºC: 0,788.
    Siedepunkt: 80,7 ºC.
    Löslichkeit: in Wasser unlöslich, in Alkohol löslich.
  7. Ziffer 7
    Phthalsäurediethylester:
    Äußere Beschaffenheit: farblose Flüssigkeit mit bitterem Geschmack.
    Dichte bei 20 ºC: 1,118 bis 1,128
    Siedepunkt: 294 bis 302 ºC.
    Der Gehalt an Phthalsäurediethylester soll mindestens
    97,5% mas betragen.
  8. Ziffer 8
    Thymol:
    Äußere Beschaffenheit: Farblose Kristalltafeln oder kristallines Pulver mit thymianartigem Geruch und brennendem Geschmack.
    Löslichkeit: Thymol ist in Wasser wenig, in Alkohol, Äther,
    Chloroform und Natronlauge leicht löslich.
    Schmelzpunkt: 45 bis 51 ºC.
    Verhalten in essigsaurer Lösung: Werden einige Körnchen Thymol in 1 cm3 Eisessig gelöst, so soll nach Zusetzen von 6 Tropfen Schwefelsäure (Dichte 1,84) und 1 Tropfen Salpetersäure (Dichte 1,40) eine dunkelgrüne Farbe entstehen.
  9. Ziffer 9
    Kampfer:
    Äußere Beschaffenheit: farblose bis weiße Kristalle von charakteristischem Geruch und brennendem Geschmack. Beim Erwärmen in einer offenen Schale verflüchtigt sich Kampfer vollständig. Beim Anzünden verbrennt er mit rußender Flamme.
    Löslichkeit: Kampfer ist in Wasser nur wenig, in Alkohol, Ethylether, Aceton und Chloroform leicht löslich.
    Schmelzpunkt: 175 bis 178 ºC.
  10. Ziffer 10
    Karbolsäure:
    Äußere Beschaffenheit: Verflüssigte Karbolsäure soll eine farblose oder rötlich gefärbte Flüssigkeit mit eigenartigem Geruch sein.
    Dichte bei 20 ºC: 1,066 bis 1,071.
    Verhalten gegen Eisenchlorid: Werden einige Tropfen Karbolsäure in Wasser gelöst und mit 0,5 cm3 Eisenchloridlösung versetzt, so soll eine blauviolette Färbung auftreten.
  11. Ziffer 11
    Essig:
    Essigsäure, entsprechend den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen oder Speiseessig entsprechender Konzentration an wasserfreier Essigsäure.

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020

Gesetzesnummer

10004943

Dokumentnummer

NOR12054339

Alte Dokumentnummer

N3199545182J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/41/P6/NOR12054339

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