Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität § 1

Kurztitel

Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 387/1995

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

10.06.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

37/04 Internationale Finanzinstitutionen

Text

Paragraph eins,

Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996

  1. Ziffer eins
    zum Globalen Umwelt Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) als Treuhänder verwaltet, einen Beitrag in Höhe von insgesamt 231,51 Millionen Schilling und zusätzlich
  2. Ziffer 2
    zu einem österreichischen Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds, der im Rahmen einer zwischen Bund und Internationaler Bank für Wiederaufbau und Entwicklung als Treuhänder dieses Fonds abzuschließenden Kooperationsvereinbarung einzurichten ist, bis zu insgesamt 4,5 Millionen Sonderziehungsrechte.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013

Gesetzesnummer

10004986

Dokumentnummer

NOR12054513

Alte Dokumentnummer

N3199548531J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/387/P1/NOR12054513

Navigation im Suchergebnis