Bundesrecht konsolidiert

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Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn) § 0

Kurztitel

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 315/1995

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.04.1995

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.10.1992

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GEMEINSAMEN GRENZE
StF: BGBl. Nr. 315/1995 (NR: GP XVIII RV 1036 AB 1208 S. 129. BR: AB 4598 S. 573.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn (im weiteren Vertragsparteien genannt),

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen durch ein Abkommen zu regeln;

in dem Bestreben, die illegalen Wanderungsbewegungen im gemeinsamen Interesse entsprechend den Bemühungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit wirksam zu bekämpfen, und sich zu dem Ziel bekennend, den persönlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens in Zukunft zu erweitern;

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. August 1993 bzw. 21. März 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 20. April 1995 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2014

Gesetzesnummer

10005934

Dokumentnummer

NOR11006028

Alte Dokumentnummer

N4199548052J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/315/P0/NOR11006028

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