Die Evangelische Tochtergemeinde A. B. Villach-Nord, bisher zugehörig zur Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Villach, wurde mit Wirkung vom 13. Juni 1989 in die selbständige Pfarrgemeinde Evangelische Pfarrgemeinde A. B. Villach-Nord umgewandelt. Sie genießt gem. § 4 Abs. 1 leg. cit. die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes.Die Evangelische Tochtergemeinde A. B. Villach-Nord, bisher zugehörig zur Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Villach, wurde mit Wirkung vom 13. Juni 1989 in die selbständige Pfarrgemeinde Evangelische Pfarrgemeinde A. B. Villach-Nord umgewandelt. Sie genießt gem. Paragraph 4, Absatz eins, leg. cit. die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes.