Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
08.04.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Industrie der Islamischen Republik Iran andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 571/1991) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 30. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 7. November 1995 außer Kraft. Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Industrie der Islamischen Republik Iran andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 571 aus 1991,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 30. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 7. November 1995 außer Kraft.
Gesetzesnummer
10004972
Dokumentnummer
NOR12054423
Alte Dokumentnummer
N3199547369J