Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
29.03.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Finanzen und dem Minister für Handwerk und soziale Angelegenheiten des Königreiches Marokko andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 498/1987) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 24. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 24. November 1995 außer Kraft. Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Finanzen und dem Minister für Handwerk und soziale Angelegenheiten des Königreiches Marokko andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1987,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 24. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 24. November 1995 außer Kraft.
Gesetzesnummer
10004963
Dokumentnummer
NOR12054414
Alte Dokumentnummer
N3199547047J