idF:
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Rücktrittserklärung wurde am 29. Dezember 1994 bei der Regierung Schwedens hinterlegt.
Der Rücktritt wurde mit 1. Jänner 1995 wirksam.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der nachstehende Staatsvertrag, der verfassungsändernd ist, samt Anlage wird genehmigt.