Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien) Art. 2

Kurztitel

Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 990/1994

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

römisch zwei. ABSCHNITT

Bauten und Anlagen für die Eingangsabfertigung
Artikel 2

Festlegung der Bauten und Anlagen

Ziffer eins Als Bauten und Anlagen für die Eingangsabfertigung gelten im Sinne dieses Vertrages die der Eingangsabfertigung dienenden Objekte auf der Plattform vor dem Tunnelportal in Österreich sowie die der Eingangsabfertigung dienenden Objekte auf der Plattform vor dem Tunnelportal in Slowenien, die in der diesem Vertrag angeschlossenen Beilage 1 angeführt sind (im folgenden: Grenzabfertigungsobjekte).

Ziffer 2 Die Lage der Grenzabfertigungsobjekte auf den Plattformen ist aus den Lageplänen, die als Beilage 2 diesem Vertrag angeschlossen sind, ersichtlich.

Ziffer 3 Die Flächen und die Räumlichkeiten in den Grenzabfertigungsobjekten sind aus den Funktions- und Raumerfordernisprogrammen, die als Beilage 3 diesem Vertrag angeschlossen sind, ihre Baubeschreibung aus der diesem Vertrag angeschlossenen Beilage 4, ersichtlich.

Ziffer 4 Die Beilagen 1, 2, 3 und 4 sind Bestandteil dieses Vertrages.

Schlagworte

Funktionserfordernisprogramm

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2014

Gesetzesnummer

10005912

Dokumentnummer

NOR12064972

Alte Dokumentnummer

N4199444345J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/990/A2/NOR12064972

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