Anlage A6.2 Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik
I. Allgemeines Bildungszielrömisch eins. Allgemeines Bildungsziel
Das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik hat gemäß § 75 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.Das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik hat gemäß Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.
Der Ausbildungsgang am Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.
Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik auf das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik Anwendung (siehe Anlage A1.3).
II. Allgemeine didaktische Grundsätzerömisch zwei. Allgemeine didaktische Grundsätze
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.
III. Unterrichtsprinzipienrömisch drei. Unterrichtsprinzipien
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).
IV. Stundentafel1römisch vier. Stundentafel1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. | Pflichtgegenstände, Verbindlichen Übungen | Wochenstunden Semester | | Lehrver-pflichtungs-gruppe |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | Summe |
A.1 | Stammbereich2 | | | | | | |
1. | Persönlichkeit und Bildungskarriere | | | | | 6 | |
1.1 | Religion/Ethik7 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (III)/III(römisch drei)/III |
1.2 | Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour | - | 1 | 1 | - | 2 | IIrömisch zwei |
2. | Sprachen und Kommunikation | | | | | 8 | |
2.1 | Englisch einschließlich Wirtschaftssprache | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
3. | Entrepreneurship – Wirtschaft und Management | | | | | 62 | |
3.1 | Betriebswirtschaft | 4 | 4 | 3 | 4 | 15 | Irömisch eins |
3.2 | Unternehmensrechnung3 | 4 | 5 | 4 | 5 | 18 | Irömisch eins |
3.3 | Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies | 1 | 2 | 5 | 1 | 9 | Irömisch eins |
3.4 | Wirtschaftsinformatik | 2 | 2 | - | 2 | 6 | Irömisch eins |
3.5 | Officemanagement und angewandte Informatik | 3 | 3 | - | - | 6 | IIrömisch zwei |
3.6 | Recht | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
3.7 | Volkswirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
4. | Mathematik und Naturwissenschaften | | | | | 29 | |
4.1 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | - | - | - | 2 | Irömisch eins |
4.2 | Technologie, Ökologie und Warenlehre | 2 | - | - | - | 2 | IIIrömisch drei |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 21 | 20 | 20 | 19 | 80 | |
A.2 | Erweiterungsbereich – Kommunikation und Medieninformatik4 | | | | | 16 | |
2.1 | Medieninformatik | 2 | 2 | | | 4 | Irömisch eins |
2.2 | Internet, Social Media, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit | - | 3 | 2 | 3 | 8 | Irömisch eins |
2.3 | Seminar ERP | | | 2 | 2 | 4 | Irömisch eins |
2.4 | Seminar(e)5 | | | | | 0-4 | I/III6 |
A.3 | Verbindliche Übungen5 | - | - | - | - | | I-III |
Gesamtwochenstundenzahl (max. 25 pro Sem.) | 23 | 25 | 24 | 24 | 96 | |
B. | Freigegenstände4 | | | | | | |
C. | Unverbindliche Übungen4 | | | | | | |
D. | Förderunterricht | | | | | | |
| | | | | | | |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des römisch fünf. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Mit Computerunterstützung.
4 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.4 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des römisch fünf. Abschnittes.
5 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
6 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.6 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei einzustufen.
7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
V. Schulautonome Lehrplanbestimmungenrömisch fünf. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (Anlage A1.3).
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der vier Cluster ist ein Gesamtausmaß der Semesterwochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:
Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen in Semester, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig. Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände um höchstens zwei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden.
Die Gesamtwochenstunden des Pflichtgegenstandes „Businesstraining, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ dürfen nicht vermindert werden.
Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, unter Bedachtnahme auf regionale Gegebenheiten geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens vier Semesterwochenstunden (eine oder zwei Semesterwochenstunden pro Seminar) angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren.
Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens vier Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren.
Die Semesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV), BGBl. I Nr. 33/1997.Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.
VI. Lehrpläne für den Religionsunterrichtrömisch sechs. Lehrpläne für den Religionsunterricht
1.1 Religion
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
1.1-1 ETHIK
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION
2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT
3.1 Betriebswirtschaft
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.2 Unternehmensrechnung
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.4 Wirtschaftsinformatik
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.6 Recht
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
3.7 Volkswirtschaft
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
4. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN
4.1 Mathematik und angewandte Mathematik
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
4.2 Technologie, Ökologie und Warenlehre
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
A.2 Ausbildungsschwerpunkt
2.1 Medieninformatik
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
2.2 Internet, Social Media, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Wie im Lehrplan des Kollegs – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
2.3 Seminar ERP
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A5.2).
2.4 Seminare
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).
A.3 Verbindliche Übungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).
B. Freigegenstände
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).
C. Unverbindliche Übungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).
D. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).