Anlage A1
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LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Wochenstunden *1) pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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Kernbereich
1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ................. 3 3 3 2 3 (I)
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III
8. Chemie .................. - 3 - - - III
9. Physik .................. - - 2 2 - III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 3 3 2 2 I
11. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I
13. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II
14. Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I
15. Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I
16. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - III
17. Politische Bildung und
Recht ................... - - - 2 2 III
18. Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III
19. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*6) ..................... - - - 3 4 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
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Gesamtwochenstundenzahl 28- 30- 30- 30- 30- 158 *1)
34 36 36 36 36
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Dritte lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
2. Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
3. Philosophischer
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
4. Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
5. Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
6. Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
7. Besondere
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
8. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
9. Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
10. Psychologie
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
11. Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
4. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
5. Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
6. Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
7. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
3. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 2 - I
4. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
5. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
6. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
7. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
8. Textverarbeitung,
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) *4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe*4) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,) *4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe
Abschnitt V Unterabschnitt A Z 21 (Seminare), Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.Abschnitt römisch fünf Unterabschnitt A Ziffer 21, (Seminare), Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).*5) Wie Ziffer 2, der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt römisch III.
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.*8) Im römisch III. und römisch IV. oder im römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie schließt mit einer Reifeprüfung ab.
Der Absolvent einer Handelsakademie soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er
die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen, beachten und anwenden,
die in den Unternehmungen zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel sicher bedienen können,
die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen und zieladäquat einsetzen können,
Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden können,
Schlüsselqualifikationen entwickeln, wie zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte imstande sein,
das Erlernte bei der Lösung von neuen Aufgaben anwenden können,
in der Muttersprache und in den erlernten Fremdsprachen, vor allem im Hinblick auf den beruflichen Einsatz kommunizieren können,
zur Kooperation bereit und fähig sein,
die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.
Der Absolvent soll weiters
die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur verstehen,
zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben bereit sein,
für Frieden, Freiheit, für die Verteidigung seiner Heimat und die demokratischen Prinzipien eintreten,
die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennenlernen,
die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt erkennen,
im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufbringen,
imstande sein, in seiner Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer sowie als Konsument verantwortungsbewußt zu entscheiden und zu handeln,
als verantwortungsbewußter Mensch die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden können sowie
die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse erkennen, um den Anforderungen einer sich ständig ändernden Berufs- und Arbeitswelt entsprechen zu können.
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
die Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schüler,
die Vorstellungen von Einrichtungen der Wissenschaft, der Wirtschaft und anderer außerschulischer Institutionen, mit denen die Schule bei der Durchführung von Projekten oder bei der Setzung von Schwerpunkten zusammenarbeitet,
die Erziehung zur Humanität und Toleranz sowie
der Beitrag zur Ausbildung des Schülers zum künftigen Arbeitnehmer bzw. Unternehmer.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern, daß der Lehrer die sein Fachgebiet betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und den Lehrstoff sowie seine Unterrichtsmethoden, deren Wahl und Anwendung unter Beachtung der Erreichung des Bildungszieles ihm grundsätzlich freigestellt sind, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis anpaßt. Außerdem können besondere thematische Schwerpunkte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer, zB zum Zwecke der zeitgerechten Bereitstellung von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, der Vermeidung unerwünschter Doppelgleisigkeiten, der Bearbeitung fachübergreifender Projekte, der Vorbereitung und Auswertung des freiwilligen Betriebspraktikums zweckmäßig. Diese notwendige Zusammenarbeit soll durch pädagogische Beratungen, durch Ausarbeitung schriftlicher Lehrstoffverteilungspläne, durch Aufzeichnungen über deren Umsetzung sowie durch sonstige geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Handelsakademie auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend zu bewältigen sind.
Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.
Die für die weitere Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen.
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Wörterbücher, andere Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im Allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.
Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.
Neben der Einzelarbeit ist auch die Teamarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von fachübergreifenden Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen soll den Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur motivieren. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der Schüler soll das freiwillige Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert. Dadurch soll dem Schüler das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt werden. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des freiwilligen Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.Der Schüler soll das freiwillige Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert. Dadurch soll dem Schüler das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt werden. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des freiwilligen Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.
Die Projektarbeit, die von den Schülern im V. Jahrgang in Team- oder Einzelarbeit zu erstellen ist, soll zu einem konkreten Ergebnis führen. Sie dient dem Nachweis der fachlichen und sozialen Kompetenz des Schülers. Die Hauptverantwortung der Betreuung des Schülers muß in der Hand eines Lehrers für betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände liegen.Die Projektarbeit, die von den Schülern im römisch fünf. Jahrgang in Team- oder Einzelarbeit zu erstellen ist, soll zu einem konkreten Ergebnis führen. Sie dient dem Nachweis der fachlichen und sozialen Kompetenz des Schülers. Die Hauptverantwortung der Betreuung des Schülers muß in der Hand eines Lehrers für betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände liegen.
Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne daß dabei mehrere Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichtes in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz, sofern es pädagogisch zweckmäßig erscheint, in Form von Blockunterricht erfüllt werden.
Ergänzend wird für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angemerkt:
Deutsch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im I. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im römisch eins. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern. Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler und führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch eines Wörterbuches (zB des Österreichischen Wörterbuches) ist auch bei Schularbeiten zu gestatten. Englisch und Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Fremdsprachenunterricht ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit. Die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens sind im Unterricht integriert zu üben. Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit.
Abgesehen von Situationen mit praxisfremdem Wortschatz, wie zB Erklärungen zur Grammatik und zu Übersetzungen, ist nach Möglichkeit die Fremdsprache im Unterricht zu verwenden. Fremdsprachen-Vorkenntnisse der Schüler (einschließlich jener in den Minderheitensprachen) sind zu berücksichtigen.
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, moderne Kommunikations- und Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte sowie die Einbeziehung von native speakers in den Unterricht. Eine Vorbereitung zum Erwerb außerschulischer, international anerkannter Qualifikationen soll im Unterricht Berücksichtigung finden.
Die neuesten Erkenntnisse einschlägiger Wissenschaften (Spracherwerbstheorie, Sprechakttheorie, handlungsorientierter Unterricht etc.) sollen im Fremdsprachenunterricht ihren Niederschlag finden.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen, im besonderen der betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Gebräuchliche Standardvarianten der Zielsprache sind als gleichwertig anzusehen.
Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten der Zielsprache und des Deutschen sollen im Fremdsprachenunterricht entsprechend berücksichtigt werden.
Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen auf die jeweilige Region bezogen zu berücksichtigen.
Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
Der Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten, wobei thematischen Längsschnitten Vorrang vor Epochenquerschnitten zukommt. Durch Berücksichtigung der Regional- und Alltagsgeschichte können die Schüler besser zur Mitarbeit motiviert werden. Gegenstandsspezifische Projekte (Feldforschung) fördern das Interesse. Durch die gezielte Verwendung historischer Quellen und durch Einbeziehung von Zeitzeugen (Oral History) können die Lerninhalte anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Geographie (Wirtschaftsgeographie)
Der Schüler soll seine geographischen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, um sich in der rasch wandelnden Welt zurechtzufinden und diese in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden. Der Unterricht soll topographisches Orientierungs- und räumliches Vorstellungsvermögen durch Auswertung von Karten, Skizzen, Plänen und graphischen Darstellungen sowie audio-visueller Medien erweitern.
Darüber hinaus soll das integrative Verständnis für geographische Räume und Ordnungssysteme unterschiedlicher Größenordnung vor allem anhand von Fallbeispielen gefördert werden.
Infolge der Dynamik des Weltgeschehens sind die Angaben im Lehrstoff bewußt allgemein formuliert, sodaß neue geographische Entwicklungen in den Unterricht einbezogen werden können.
Geographische Themen stehen im Spannungsfeld der Wechselbeziehungen zwischen Raum, Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei sind politische Gegebenheiten und Machtverhältnisse einzubeziehen.
Das kausale und vernetzte Denken soll anhand der Analyse unterschiedlicher Ansprüche an den geographischen Raum eingeübt werden; Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft sollen überlegt werden. Schüleraktivierende Unterrichtsformen wie zB geographische Feldforschung und Fallbeispiele sowie geographische Informationssysteme sollen zum besseren Erkennen räumlicher Strukturen und Prozesse angewendet werden.
Chemie, Physik sowie Biologie, Ökologie und Warenlehre
Ein einheitliches naturwissenschaftliches Weltbild soll durch die Verknüpfung biologischer, ökologischer, chemischer und physikalischer Lehrinhalte vermittelt werden.
Der Unterricht ist durch geeignete Lehrer- und/oder Schülerversuche sowie durch den Einsatz von Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekten, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen anschaulich zu gestalten.
Eine Besprechung ethischer und intimer Fragestellungen soll mit Behutsamkeit und Einfühlungsvermögen vorgenommen werden. Chancen und Risiken der Naturwissenschaften sind als Teil der Wissenschaftsethik zu besprechen. Anhand von Beispielen soll gezeigt werden, daß nicht nur der Mangel an naturwissenschaftlichem Wissen, sondern auch der verantwortungslose Umgang mit diesem Wissen das eigentliche Fortschrittsproblem ist.
Auf Grund der umfangreichen Lehrstoffinhalte ist die Auswahl entsprechend regionaler und aktueller Erfordernisse vorzunehmen. Mathematik und angewandte Mathematik
Die Anwendung der mathematischen Verfahren auf wirtschaftliche Problemstellungen soll durchgehend in allen Jahrgängen behandelt werden.
Kriterien für die Lehrstoffgewichtung sind die Erreichung eines fundierten mathematischen Grundwissens und dessen Anwendbarkeit im Studium und in der beruflichen Praxis.
Begriffe und Inhalte, die im Lehrstoff nicht explizit angeführt werden, können bei der Erarbeitung des entsprechenden Kapitels eingeführt werden.
Taschenrechner und Computer sind im Unterricht einzusetzen. Die computerunterstützte Lösung von Aufgabenstellungen bietet die Möglichkeit, mathematische Modelle auch bei komplexeren Problemstellungen zu erarbeiten. Große Bedeutung kommt dabei der kritischen Beurteilung und Interpretation der erarbeiteten Ergebnisse zu.
Betriebswirtschaft
Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion dieses Unterrichtsgegenstandes ausgerichtet sein. Die Schulung des betriebswirtschaftlichen Denkens unter Beachtung der sozialen Komponente hat Vorrang vor der Erarbeitung von Detailwissen.
Der Einsatz verschiedener Unterrichtsmethoden, Sozialformen und Medien ist wünschenswert, jedoch ist deren Eignung im Hinblick auf die Zielerreichung genau zu prüfen.
Geeignete Methoden sind beispielsweise der Vortrag für die kurze und übersichtliche Darstellung von Fakten, die Fallstudie, deren analytischer Charakter und deren fächerübergreifende Orientierung die Entwicklung von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit unterstützt sowie auch projektorientierte Ansätze, welche die selbständige Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Präsentation der Ergebnisse fördern.
Durch die Unterrichtsgestaltung, speziell durch den Wechsel der Sozialformen, soll der Schüler Schlüsselqualifikationen, wie logisches, kreatives, vernetztes Denken, verantwortungsbewußtes Handeln und Entscheiden erlangen und Arbeitsweisen, wie genaues, ausdauerndes, selbständiges und teamfähiges Arbeiten entwickeln.
Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing.
Der Praxisbezug soll nicht nur durch den Einsatz von Medien, wie betriebswirtschaftliche Literatur, Fachzeitschriften, Originalformulare, Musterverträge, Kurzfilme und durch praxisgerechte Übungen (Berechnungen, Ausarbeitung von Schriftstücken), sondern auch durch Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftsstruktur hergestellt werden.
Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement
In diesem Unterrichtsgegenstand soll der Schüler durch Aneignung von Lern- und Arbeitstechniken, durch Anwendung seiner in den anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnisse sowie durch ständiges Training von kommunikativen Fähigkeiten Schlüsselqualifikationen für ein erfolgreiches Bestehen in der Berufs- und Arbeitswelt erwerben.
Projektorientiertes Arbeiten, Fallstudien und Planspiele, welche das betriebswirtschaftliche Denken sowie die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Schülers entwickeln, sollen verstärkt eingesetzt werden.
Die Mitarbeit der Schüler in der Übungsfirma und deren Beteiligung am internationalen Übungsfirmenmarkt baut auf diesen Schlüsselqualifikationen auf und erfordert auch die Anwendung von Fremdsprachen.
Eine einmal gegründete Übungsfirma soll mehrere Jahre am Übungsfirmenmarkt vertreten sein. Ihre Leitung soll nach Möglichkeit längerfristig in der Hand eines Lehrers liegen.
Die im Rahmen der Übungsfirma durchzuführenden Arbeiten sollen so organisiert werden, daß der Schüler möglichst in allen Abteilungen der Übungsfirma eingesetzt wird.
In Ergänzung zur Arbeit in der Übungsfirma sind Praxistage in der Wirtschaft erwünscht.
Das freiwillige Betriebspraktikum soll sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichts kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Wirtschaftliches Rechnen
Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben
(Fingersatz, Rechengang). Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu.
Rechnungswesen
Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechts sind schon vom I. Jahrgang an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechts sind schon vom römisch eins. Jahrgang an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.
Die Bilanzierungstechnik ist überwiegend in Form von praxisgerechten Buchungsanweisungen zu üben.
Das Bankrechnen soll sich auf einfache, exemplarische Beispiele beschränken.
Die Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen soll möglichst computerunterstützt erfolgen.
Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechts) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls im V. Jahrgang aktualisiert werden.Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung üblicher Vorabschlußbuchungen, Kostenrechnung einschließlich Kalkulation, die wichtigsten Teilbereiche der Personalverrechnung und des Steuerrechts) sollen durch ständiges Üben gefestigt und erforderlichenfalls im römisch fünf. Jahrgang aktualisiert werden.
Im computerunterstützten Rechnungswesen ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge zu legen.
Wirtschaftsinformatik
Anhand von Beispielen soll dem Schüler die Auswahl der richtigen Hardware und der Einsatz der optimalen Software zur Problemlösung gezeigt werden.
Querverbindungen zu den anderen betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. In der Abfolge des Lehrstoffes empfiehlt es sich, die einzelnen Lehrinhalte zu verschränken und unter Einsatz der im Sonderunterrichtsraum vorhandenen Hard- und Software zu erarbeiten.
Im Hinblick auf den fächerübergreifenden Einsatz von Informationsverarbeitungssystemen kommt der Festigung von Basisfunktionen des Betriebssystems und der Benutzeroberfläche durch laufende Anwendung besondere Bedeutung zu.
Textverarbeitung, Office-Management und Publishing
Die Lehrinhalte des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing orientieren sich an den Erfordernissen der Wirtschaft und Verwaltung. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffs und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Auf aktuelle Situationen und Veränderungen soll rasch und unkompliziert eingegangen werden. Dafür ist aktuelle Standardsoftware einzusetzen.
Die Ausbildung in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing ist eine Grundlage für viele Unterrichtsgegenstände. Querverbindungen zu Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche Übungen, Deutsch, fremdsprachlichen Unterrichtsgegenständen und anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Dabei muss auf den jeweiligen Ausbildungsstand der Schüler Rücksicht genommen werden. Damit der Schüler den Bereich Textverarbeitung möglichst rasch in anderen Unterrichtsgegenständen einsetzen kann, ist es notwendig, das Zehnfingertastschreiben und die Eingabe über die Rechnertastatur an den Beginn der Ausbildung zu stellen. Für das sichere Arbeiten im Zehnfingertastschreiben wird das Einsetzen eines Lernprogrammes empfohlen.
Der Schüler soll zur Einsicht geführt werden, dass die in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Schule und Beruf von Bedeutung sind.
Beim Erstellen, Gestalten und Bearbeiten von Schriftgut jeder Art sind neben formalen Aspekten die Rechtschreibung und der Inhalt als wesentliche Elemente zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, versandfertige Schriftstücke bzw. druckreife Unterlagen zu erstellen. Routinearbeiten sollen rationell und Zeit sparend erledigt werden können.
Die Fähigkeit zu kreativem Denken ist zu fördern. Im ersten Lernjahr sollen besonders motivationsfördernde Methoden angewandt werden. Im zweiten und dritten Lernjahr eignen sich dazu offene Unterrichtsformen, die problemorientiertes Arbeiten, eigenständige Lösungsmöglichkeiten und Freude am Ausprobieren ermöglichen. Diese Unterrichtsformen unterstützen das selbstständige Arbeiten und Organisieren von Arbeitsabläufen. Der Umgang mit Benutzerhandbüchern und Bedienungsanleitungen soll in den Unterricht eingebaut werden.
Dabei ist der Schüler zu genauem und verantwortungsvollem Arbeiten hinzuführen und zu rationellem Arbeiten anzuhalten. Das praktische Arbeiten soll im Vordergrund stehen, damit die Schüler in der Praxis nach einer kurzen Einarbeitungszeit voll einsatzfähig sind. Politische Bildung und Recht
Bei der Behandlung der einzelnen Teilgebiete ist von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen.
Die Besprechung von Rechtsquellen anhand von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen sollen den Schüler aktivieren und motivieren.
Durch Rollenspiele kann das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert und vertieft werden.
Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen Freiheiten garantiert aber auch Pflichten auferlegt.
Volkswirtschaft
Zweckmäßigerweise wird von dem Kenntnisstand der Schüler, von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft auszugehen sein.
Anhand einfacher Beispiele sollen dem Schüler die unterschiedlichen Wertvorstellungen aufgezeigt und dargelegt werden, um ihn dadurch zu einer eigenständigen, kritischen Meinung zu führen.
Der Lehrstoff soll durch Fallstudien, Rollen- und Planspiele vertieft werden. Der Einsatz audiovisueller Medien wird empfohlen. Marketing und internationale Geschäftstätigkeit
Die Ausbildung baut auf den bereits erworbenen Kenntnissen, speziell im Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft, auf. Querverbindungen zu den Fremdsprachen und den anderen betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sollen laufend hergestellt werden.
Die Aneignung von Schlüsselqualifikationen hat Vorrang vor dem Erwerb von umfangreichem Faktenwissen.
Die Schüler sollen praxisgerechte Unterlagen erstellen, bearbeiten und präsentieren.
In beiden Teilbereichen sollen Fallbeispiele in Zusammenarbeit mit der Praxis durchgeführt werden sowie Planspiele zum Einsatz kommen.
Die Lehrstoffinhalte der beiden Teilbereiche sollen integriert behandelt werden.
Controlling und Jahresabschluß
Im Teilbereich Controlling steht die Fähigkeit zum strategischen Denken und zum Denken in Regelkreisen im Vordergrund. Den Lernenden sind in besonderem Maße Einsichten in die größeren Zusammenhänge der Unternehmensführung zu vermitteln. Eine additive Faktenvermittlung oder isolierte Aneinanderreihung von Verfahrensweisen ist unbedingt zu vermeiden.
Im Teilbereich Jahresabschluß ist auf den Kenntnissen der Schüler im Pflichtgegenstand Rechnungswesen aufzubauen, wobei die Schwerpunkte auf die Erstellung und die Analyse von Jahresabschlüssen, auf steuerrechtliche Handlungsalternativen und auf die Planungsrechnung zu legen sind.
In beiden Teilbereichen sollen Fallbeispiele und Planspiele zum Einsatz kommen.
Im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen soll im IV. Jahrgang der Teilbereich Controlling zeitlich vor dem Teilbereich Jahresabschluß behandelt werden. Im V. Jahrgang soll mit dem Teilbereich Jahresabschluß begonnen werden. Wirtschaftsinformatik und betriebliche OrganisationIm Hinblick auf die Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen soll im römisch IV. Jahrgang der Teilbereich Controlling zeitlich vor dem Teilbereich Jahresabschluß behandelt werden. Im römisch fünf. Jahrgang soll mit dem Teilbereich Jahresabschluß begonnen werden. Wirtschaftsinformatik und betriebliche Organisation
Im Teilbereich Wirtschaftsinformatik soll im IV. Jahrgang die notwendige Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung des im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik vermittelten Lehrstoffes erfolgen. Weiters empfiehlt es sich, die Ergebnisse der Datenmodellierung am Computer in Datenbanksystemen umzusetzen.Im Teilbereich Wirtschaftsinformatik soll im römisch IV. Jahrgang die notwendige Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung des im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik vermittelten Lehrstoffes erfolgen. Weiters empfiehlt es sich, die Ergebnisse der Datenmodellierung am Computer in Datenbanksystemen umzusetzen.
Im Teilbereich betriebliche Organisation kommt der eigenständigen Informationsbeschaffung insbesondere bei der Behandlung komplexerer Probleme eine große Bedeutung zu. Die Gegebenheiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie sollen berücksichtigt werden.
Im Unterricht soll die Wechselbeziehung zwischen den beiden Teilbereichen ständig beachtet werden.
III. Schulautonome Lehrplanbestimmungenrömisch III. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulstandort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulstandort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die schulautonomen Freiräume bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulstandort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage von disponiblen Unterrichtsstunden.
Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden.
Im Rahmen der zulässigen Kürzung von in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen können im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) mit eigenständigem Charakter geschaffen werden, wobei der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zukommt. Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich
der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion”) in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzepts sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion”) in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzepts sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände des Kernbereiches können erhöht bzw. reduziert werden und zwar bei Pflichtgegenständen mit zwei bis vier Gesamtwochenstunden um höchstens eine Wochenstunde, bei Pflichtgegenständen mit fünf bis zehn Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden und bei Pflichtgegenständen mit mehr als zehn Gesamtwochenstunden um höchstens drei Wochenstunden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen des Kernbereiches in Jahrgänge, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig.
Im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden
Wochenstunden können auch im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) bzw. Ausbildungsschwerpunkte geschaffen werden; für diese sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen.
Bei der Festlegung der Ausbildungsschwerpunkte kann auch eine Stundenverteilung auf den III. bis V. Jahrgang vorgesehen werden, wobei eine Gesamtstundenzahl von bis zu 14 Wochenstunden über die drei Jahrgänge festgelegt werden kann.Bei der Festlegung der Ausbildungsschwerpunkte kann auch eine Stundenverteilung auf den römisch III. bis römisch fünf. Jahrgang vorgesehen werden, wobei eine Gesamtstundenzahl von bis zu 14 Wochenstunden über die drei Jahrgänge festgelegt werden kann.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere
Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006.Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1) gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2004, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2006,.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur angeregt werden,
mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können sowie
Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Benützen von Bibliotheken.
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
Stellenwert in der Gesellschaft).
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Präsentation (Arten, Techniken).
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.
Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Information in den Massenmedien.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Dialogische Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Präsentation.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen
Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).
Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren,
freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und von
dichterischen Texten, Analyse von Reden.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.
Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Textkritik und Wertung.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können,
Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln,
an unternehmensspezifischen Gruppenaktivitäten in englischer Sprache teilnehmen können,
die sprachlichen Kenntnisse, die bei der Ausübung der Berufe des Fachgebietes im englischsprachigen Ausland erforderlich sind, erwerben und anwenden,
das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts wiedergeben, erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren,
einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können,
Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können,
wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten sowie sprachliche Eigenheiten englischsprachiger Länder kennen, die beim Aufenthalt im Ausland und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich sind sowie
österreichische Verhältnisse in englischer Sprache darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).
Kommunikationsformen:
Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel, Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).
Sprachstrukturen:
Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern.
Kommunikationsformen:
Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Jahrgangs ergebenden
Kommunikationsformen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen soweit sie im I. Jahrgang nicht behandelt wurden.Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen soweit sie im römisch eins. Jahrgang nicht behandelt wurden.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen des In- und Auslandes.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Routinesituationen der kaufmännischen Praxis.
Sprachstrukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung der Formen- und Satzlehre,
Wiederholung und Vertiefung der für die kommunikative Kompetenz
notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf die englischsprachigen Länder.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die
individuelle Problemlösungen erfordern.
Betriebswirtschaftlich relevante Themen.
Sprachstrukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die
kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen von
internationaler Bedeutung.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.
Sprachstrukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die
kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der zweiten lebenden Fremdsprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können,
die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv mündlich und schriftlich anwenden können,
das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können,
wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind,
Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgerecht mündlich und schriftlich anwenden können,
Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen und anhand von Angaben geschäftliche Schriftstücke in der Zielsprache verfassen können,
Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können und die Besonderheiten des Lebens und der Kulturen des Sprachraumes der Zielsprache achten sowie
gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit den Kulturkreisen der Zielsprache anstellen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).
Kommunikationsformen:
Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden
Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel).
Sprachstrukturen:
Erarbeitung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen
(Formen- und Satzlehre).
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den Ländern der Zielsprache.
Kommunikationsformen:
Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).
Sprachstrukturen:
Erarbeitung weiterer für die Kommunikationsthemen notwendiger Strukturen, soweit sie im I. Jahrgang nicht behandelt wurden.Erarbeitung weiterer für die Kommunikationsthemen notwendiger Strukturen, soweit sie im römisch eins. Jahrgang nicht behandelt wurden.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Themen zur Wirtschaft, Politik, Ökologie, Gesellschaft und Kultur aus den Ländern der Zielsprache, auch mit Bezug auf Österreich.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Einführung in die Fachsprache unter Einbeziehung
allgemeinsprachlicher Kommunikationsformen.
Sprachstrukturen:
Erarbeitung, Festigung und schwerpunktmäßige Vertiefung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle
Themen aus den Ländern der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die
individuelle Problemlösungen erfordern.
Betriebswirtschaftlich relevante Themen.
Sprachstrukturen:
Erarbeitung, Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle
Themen von internationaler Bedeutung.
Aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.
Sprachstrukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.
GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können,
bedeutsame Geschehnisse der Weltgeschichte kennen,
wesentliche geschichtsbestimmende Ideen und Kräfte in ihrer historischen Wirksamkeit verstehen,
charakteristische Merkmale der wichtigen Epochen und Kunststile als Ausdruck des schöpferischen Tuns des Menschen begreifen und zeitlich zuordnen können,
das historische Werden Österreichs im europäischen Entwicklungszusammenhang verstehen,
in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen unter Heranziehung historischer Modelle den Wert ethisch begründeten Handelns erkennen und einen eigenen Standpunkt beziehen können,
fremde Kulturen als der eigenen gleichwertig respektieren lernen und
gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Wechselbeziehungen in ihrer Wirkung auf gegenwärtige Entwicklungstendenzen in maßgeblichen Kulturkreisen erkennen, kritisch beurteilen und darlegen können.
Er soll im Sinne der politischen Bildung
zu demokratischer Grundhaltung geführt werden,
zu aktiver Teilnahme am öffentlichen Geschehen ermuntert werden,
die Bereitschaft zur unvoreingenommenen Aufgeschlossenheit allem Fremden gegenüber entwickeln,
Engagement für Friedensarbeit zeigen,
die Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben,
Interessensgegensätze erkennen, Manipulationsversuche durchschauen und ihnen begegnen können sowie
die Notwendigkeit von Prioritäten und Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Einführung:
Begriffe, Aufgaben, Themen, Methoden; Stellenwert der Geschichte, insbesondere der Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Ur- und Frühgeschichte:
Entwicklung des Menschen; Gesellschaftsformen; von der Aneignungszur Vorratswirtschaft; der österreichische Raum.
Frühe Hochkulturen:
Theokratische Herrschaftssysteme und Gesellschaftsaufbau; Kunst,
Wissenschaft und Wirtschaft.
Antike:
Ägäischer Kulturkreis; von der Polis zur Demokratie; Hellenismus.
Rom - von der Republik zum Imperium; Wirtschaft und Alltagsleben;
der österreichische Raum zur Römerzeit.
Wanderbewegungen.
Kulturelles Erbe der Antike:
Religion, Philosophie, Recht, Wissenschaft und Kunst.
Römische, christliche und germanische Grundlagen des Abendlandes.
Mittelalter:
Lehenswesen und Feudalismus; Reichsgedanke und kirchlicher
Weltherrschaftsanspruch.
Der Orient und Europa.
Entwicklung der europäischen Staatenwelt.
Wirtschaft und Alltagsleben; Wissenschaft und Kunst. Österreich - von den Babenbergern zur Hausmacht der Habsburger.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen; außereuropäische Kulturen. Frühkapitalismus und sozialrevolutionäre Bewegungen. Reformation und katholische Erneuerung; Humanismus und Renaissance. Europa zur Zeit des 30jährigen Krieges.
Die Osmanen und Europa.
Absolutismus und Aufklärung:
Staatsideen, Wirtschaftssysteme; der absolute Staat am Beispiel
Frankreichs; aufgeklärter Absolutismus am Beispiel Österreichs und Preußens.
Kultur des Barock.
Revolution und Restauration:
Entstehung der USA; französische Revolution und deren Folgen.
Europa nach dem Wiener Kongreß.
Aufstieg des Bürgertums:
Industrielle Revolution und soziale Frage; Bürger als
Revolutionäre.
Entwicklung von Ideologien und politischen Parteien.
Alltagskultur, Kunst und Wissenschaften.
Nationalismus, Imperialismus und Kolonialismus:
Die Aufteilung der Welt in wirtschafts- und machtpolitische
Interessenssphären.
Europa vor dem Ersten Weltkrieg.
Das habsburgische Vielvölkerreich.
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Welt im Wandel:
Demokratien in der Krise; Faschismus und Nationalsozialismus; der Kommunismus in der Sowjetunion.
Österreich - die Erste Republik.
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.
Der Zweite Weltkrieg:
Ursachen, Verlauf und Ende.
Österreich und der Nationalsozialismus; Kooperation, Anpassung und Widerstand.
Neue Weltordnung:
Vereinte Nationen und internationale Organisationen;
Ost-West-Konflikt; Blockbildungen; Krisenherde.
Entkolonialisierung und ihre Folgen.
Wege zur europäischen Integration.
Österreich:
Die Zweite Republik.
Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft.
Veränderungstendenzen in der Gesellschaft und im politischen
System.
Der Weg in die Europäische Union.
Welt im Umbruch:
Die Veränderungen in den osteuropäischen Staaten.
Religiöse und ideologische Fundamentalismen.
Migration und ihre Folgen; Minderheiten und Volksgruppen.
Entwicklungstendenzen der Weltwirtschaft.
Gesellschaftlicher und kultureller Wertewandel:
Emanzipation und offene Gesellschaft.
Streben nach Verwirklichung der Menschenrechte.
Friedens- und Zukunftsforschung.
Kunst, Kultur und Wissenschaft im 20. Jahrhundert.
GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll, aufbauend auf die in der 5. bis 8. Schulstufe erworbenen geographischen Kenntnisse, Einsichten und Fähigkeiten,
Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen erläutern können,
Funktionszusammenhänge zwischen Raum, Mensch und Gesellschaft beschreiben und erklären können,
die politischen Gegebenheiten und Machtverhältnisse als geographischen Faktor für die Veränderung von Raum, Mensch und Gesellschaft erkennen und beurteilen können,
individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren sowie Möglichkeiten und Grenzen raumwirksamer Aktivitäten feststellen können,
topographisches Orientierungswissen und topographische Orientierungsfertigkeiten für relevante Lebenssituationen weiterentwickeln und anwenden können,
räumliche Ordnungssysteme erklären sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für relevante Lebenssituationen verfügen können und
seine Kenntnisse und Fertigkeiten über Raumordnung und Raumplanung vertiefen, um an Raumplanungsentscheidungen mitwirken zu können.
Er soll weiters
über (wirtschafts)geographische Kenntnisse sicher verfügen,
Informationen zur Bearbeitung (wirtschafts)geographischer Themen selbständig beschaffen, auswerten und darstellen können,
Sachverhalte in klarer, übersichtlicher Form dokumentieren und präsentieren können,
die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft begreifen sowie
die Notwendigkeit umweltbewußten Handelns einsehen und bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Räumliche Orientierung und geographische Darstellungstechniken.
Ökologische Wirkungsgefüge:
Relief, Klima, Boden, Vegetation.
Bevölkerung der Erde:
Demographische Strukturen und Prozesse; Wechselwirkungen zwischen
Ökosystemen und wirtschaftenden Menschen.
Entwicklungsländer:
Merkmale und Typen; Ursachen der Unterentwicklung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; soziale und wirtschaftliche Probleme; Entwicklungschancen; Dynamik von Schwellenländern; Formen der Zusammenarbeit; Nord-Süd-Beziehungen.
Asien (ohne Nordasien), Afrika, Lateinamerika:
Naturräumlicher, wirtschaftsgeographischer und geopolitischer
Überblick.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Australien, Ozeanien, Japan, Angloamerika, Europa, Rußland:
Naturräumlicher, wirtschaftsgeographischer und geopolitischer Überblick.
Industrie- und Dienstleistungsstaaten:
Grundlagen der Industrialisierung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; ethnische Konflikte; Veränderungen der Wirtschaftssektoren in der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft; Merkmale von und Prozesse in Ballungszentren und Randgebieten; Arbeitswanderungen; regionale Auswirkungen der Wirtschaftspolitik; Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Raum- und Umweltverträglichkeit.
Zentren der Weltwirtschaft:
Grundlagen der Dynamik; wirtschaftliche und politische Zusammenschlüsse und Verflechtungen; Europa im Wandel - Integration und Regionalisierung.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Österreich:
Natürliche Ausstattung und naturräumliche Gliederung; Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; ländliche und städtische Lebensräume und ihre Wechselbeziehungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Wandel von Wirtschaftsräumen; Raumordnung und Raumplanung; Natur- und Landschaftsschutz; Struktur und Entwicklung der Wirtschaftssektoren; Entwicklungspolitik; Integration Österreichs in Europa und in der Welt.
Globale Entwicklungstendenzen:
Demographische und sozioökonomische Probleme und deren Lösungsansätze; Verfügbarkeit und Sicherung von Ressourcen;
Umweltbelastung und Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen;
Beziehungsgefüge in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik;
Entwicklungsstrategien und internationale Zusammenarbeit.
BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Begrenztheit der Natur bezüglich Rohstoffentnahme und Belastbarkeit begreifen,
die Gewinnung von Rohstoffen, die Produktion, den Konsum und die Entsorgung der Produkte (Waren) als voneinander abhängige Entwicklungsphasen erkennen,
die Zusammenhänge zwischen technologischen, wirtschaftlichen und ökologischen Systemen verstehen sowie durch die Einsicht in diese Systeme zur Innovation fähig und bereit sein,
die Qualität, den Wert und die Verwendbarkeit von Waren beurteilen können und
den waren- und verkaufskundlichen Wortschatz einsetzen können.
Er soll weiters
den Aufbau der Welt als Zusammenspiel von ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen begreifen,
den Menschen aus dem Verständnis eines naturwissenschaftlichen Weltbildes als Bestandteil dieser Systeme erkennen,
den Zusammenhang zwischen Strukturen und Funktionen der biologischen, ökologischen und ökonomischen Systeme erkennen sowie
Verantwortungsbewußtsein im Umgang mit dem eigenen Körper sowie der belebten und unbelebten Umwelt entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Stellung der Teildisziplinen:
Grundlagen, Selbstverständnis und Zusammenhänge von Biologie,
Ökologie und Warenlehre.
Allgemeine Biologie:
Merkmale des Lebendigen; Struktur der Zelle.
Humanbiologie:
Aufbau und Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen.
Humanökologie:
Umwelthygiene.
Körperbewußtsein (Ernährung, Haltung, Bewegung, Ergonomie).
Körperpflege und Hygiene; Seifen, Kosmetik, Waschmittel.
Bekleidung, Wohnung.
Krankheiten, Vorbeugung und Bekämpfung.
Sexualhygiene; Familienplanung.
Psychohygiene; Streß und seine Bewältigung.
Lernbiologie.
Suchtstoffe (zB Alkohol, Psychopharmaka, illegale Drogen) und Abhängigkeitsproblematik.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Biologische Grundlagen der Warenlehre:
Botanik (Struktur und Funktion von Zellen, Geweben, Organen). Zoologie (Baupläne, Tierzucht, Schädlingsbekämpfung). Mikrobiologie und Biotechnologie.
Genetik und Gentechnologie.
Phylogenie und Evolution.
Warenlehre:
Rohstoffe, Planung und Produktion; Ge- und Verbrauch; Abfall anhand
ausgewählter Beispiele.
Nahrungs- und Genußmittel:
Bodenbiologie, Landbau.
Halb- und Fertigerzeugnisse; Qualitätsbeeinflussung durch
Bearbeitung, Konservierung und Verpackung.
Ernährungslehre, Lebensmittelqualität, Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelrecht (Konsumenteninformation).
Organische Gebrauchsgüter:
Waldwirtschaft.
Holzbearbeitende und -verarbeitende Industrie.
Natur- und Kunstfasern; Bekleidungsindustrie.
Gummi- und Kunststoffindustrie.
Warenkennzeichnung, Verwendung und Pflege von Waren
(Konsumenteninformation).
Stoffrückgewinnung, Wiederverwertung, Entsorgung (Abfallwirtschaft).
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Ökologie - Ökonomie.
Natürliche und künstliche Systeme:
Abiotische und biotische Faktoren.
Energie-, Materie- und Informationsflüsse.
Vernetzung von Boden, Wasser, Luft als Bereiche der Ökosphäre
(Kreisläufe).
Regulationsmechanismen, Ökologisches Gleichgewicht. Ökobilanzen und Ökologische Wirtschaft.
Abfall- und Energiewirtschaft (Zusammenhang ökologischer und ökonomischer Aspekte).
Anorganische Gebrauchsgüter:
Rohstoffe, Planung und Produktion, Ge- und Verbrauch, Abfall anhand
ausgewählter Beispiele.
Grundlagen der Mineralogie und Geologie (Ressourcenlehre):
Abbau und Aufbereitung von metallischen und nichtmetallischen Rohstoffen.
Gewinnung und Verarbeitung von Werkstoffen der Metallindustrie.
Schmuckindustrie, Keramik- und Glasindustrie.
Bauwirtschaft und Baubiologie.
Einsatz und Pflege von Produkten der Finalindustrie
(Konsumenteninformation).
Stoffrückgewinnung, Wiederverwertung, Entsorgung (Abfallwirtschaft).
8. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Chemie als Teil des naturwissenschaftlichen Weltbildes begreifen,
die chemische Arbeitsweise als Methode zur Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse erfassen,
die Bedeutung der Chemie im täglichen Leben erkennen,
Eigenschaften und Reaktionsverhalten der Stoffe auf Grund ihres Aufbaues verstehen,
Einschätzung der Gefahren von chemischen Stoffen erlernen,
Zusammenhänge zwischen chemischer Industrie, Ökonomie und Ökologie verstehen,
die zunehmende Bedeutung biotechnologischer Prozesse zur Herstellung chemischer Produkte erfassen,
chemisch-technische Prozesse vor dem Hintergrund sinkender Rohstoffvorräte und steigender Umweltbelastungen verstehen,
die chemische Industrie nicht nur als Verursacher, sondern auch als Lieferant von Problemlösungen für Umweltverschmutzung verstehen und
auf Grund der Kenntnis chemischer Herstellungs- und Entsorgungsvorgänge als Konsument verantwortungsbewußt entscheiden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Aufbau der Materie:
Stoffsysteme, Atom, Periodensystem, Bindung.
Chemische Reaktionen:
Chemisches Gleichgewicht, Stoff- und Energiebilanzen,
Redoxreaktionen, Protolyse (Definition von Säuren und Basen, pH-Wert, Indikatoren, Säuren- und Basengleichgewichte).
Anorganisch chemische Grundstoffindustrien:
Primäre und sekundäre Roh- und Hilfsstoffe, Verfahren, Produkte,
Reststoffverwertung anhand ausgewählter Beispiele.
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate:
Gewinnung, Struktur, Nomenklatur, funktionelle Gruppen,
Reaktionsmechanismen.
Natürliche Makromoleküle:
Proteine, Polysaccharide.
Künstliche Makromoleküle:
Herstellung (Polymerisation, Polyaddition, Polykondensation),
Eigenschaften und Anwendung (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere).
Recycling.
Klebstoffe.
Chemische Produkte für den privaten und beruflichen Gebrauch:
Wasch- und Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Färbemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel und deren Umweltproblematik.
Bio- und Lebensmitteltechnologie:
Biotechnologische Verfahren anhand ausgewählter Beispiele.
Pharmazie und Kosmetik:
Arzneimittel, Suchtgifte, Kosmetika anhand ausgewählter Beispiele.
Chemische Qualitätskontrolle:
Methoden, Geräte, Grenzen anhand ausgewählter Beispiele.
9. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Vorgänge und Erscheinungen in der Natur beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können,
physikalische Arbeitsmethoden kennenlernen und kausale Zusammenhänge verbal, unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch, in Form von Diagrammen sowie mathematisch in Form von Tabellen und Formeln beschreiben können,
Größenordnungen abschätzen und Ergebnisse sinnvoll interpretieren können,
die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können,
die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können,
die Technologien der Energieumwandlung kennen sowie ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können,
die Denk- und Arbeitsweise der klassischen und modernen Physik kennen, sich der Natur, physikalischer Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können und
seine physikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Einführung in die Arbeitsweise und Arbeitsgebiete der Physik:
Beobachten und Messen, physikalische Größen, Einheiten und Einheitensysteme, Modellbildung in der Physik.
Mechanik starrer und deformierbarer Körper:
Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegungen; Masse, Kraft,
Energie, Impuls; Aero- und Hydromechanik.
Wärme:
Temperatur, Wärmeenergie, Wärmetransport und Wärmedämmung;
Hauptsätze; Kreisprozesse, Energieumwandlung; Wärmehaushalt der Erde.
Schwingungen und Wellen:
Arten, Kenngrößen, Überlagerung, Koppelung.
Licht:
Entstehung, Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit der Materie, optische Geräte.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrostatik; elektrisches und magnetisches Feld; Gleichstrom, Wechselstrom; Generatorprinzip, Motorprinzip; Gefahren des elektrischen Stromes; Halbleiter, Mikroelektronik.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen,
Informationsübertragung.
Modernes Weltbild der Physik:
Feinbau der Materie; Radioaktivität; Relativitätstheorie.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Mathematik in ihren Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Techniken bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können,
Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können,
bereit sein, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für die Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind,
eine sorgfältige und zielorientierte mathematische Arbeitsweise auf außermathematische Problemstellungen und deren Lösungen anwenden können,
abstrahieren, formalisieren, begründen, folgern können und
analytisches Denken entwickeln und Kritikfähigkeit erwerben.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen.
Aussagenlogik.
Funktionsbegriff, lineare Funktion.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen; lineare
Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme; lineare Optimierung.
Polynomfunktionen; Gleichungen höheren Grades.
Matrizenrechnung:
Addition, Multiplikation, Inverse.
Vier Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Exponential- und logarithmische Funktionen; Wachstums- und Abnahmeprozesse; Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen; Exponentialgleichungen.
Finanzmathematik:
Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldtilgung, Investitionsrechnung, Kurs- und Rentabilitätsrechnung.
Geometrie:
Winkelmaße, Kreisfunktionen, Dreiecksberechnungen; Planimetrie,
Stereometrie.
Vier Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Differentialrechnung:
Grenzwert, Differenzen- und Differentialquotient, Differentiationsregeln; Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, Methode der kleinsten Quadrate.
Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Integrationsregeln;
numerische Integration.
Kosten- und Preistheorie.
Drei Schularbeiten.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Beschreibende Statistik:
Häufigkeitsverteilungen und ihre Darstellungen; Zentralmaße, Streuungsmaße; Regression, Korrelation und Kontingenz, Zeitreihen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten; Darstellungen und Kenngrößen von diskreten und stetigen Verteilungen.
Beurteilende Statistik:
Schätzverfahren, Testen von Hypothesen.
Simulation:
Wirtschaftliche Modelle; Fallbeispiele unter Verwendung systemdynamischer beziehungsweise stochastischer Methoden.
Wiederholung und Vertiefung von Lehrstoffinhalten aller Jahrgänge. Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft
den Aufbau des Betriebes, die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt unter Berücksichtigung des gesetzlichen und sozialen Umfeldes kennen,
die Stellung des Betriebes als Marktteilnehmer sowie nationale und internationale Verflechtungen von Unternehmen erkennen und beurteilen können,
innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge verstehen sowie zum wirtschaftlichen Denken fähig sein,
Konzepte und Techniken der Unternehmens- und Personalführung kennen und anwenden können,
sich in der facheinschlägigen Terminologie ausdrücken können,
Verständnis für die Humanisierung der Arbeitswelt aufbringen,
betriebswirtschaftliche Aufgaben im Bewußtsein seiner Verantwortung gegenüber allen Beteiligten übernehmen können,
die Notwendigkeit einer sparsamen Nutzung von Ökosystemen und Ressourcen (auch in privaten Haushalten) für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen erkennen können und
die gesellschaftliche und soziale Verantwortung aller unternehmerischen Entscheidungsträger erkennen und für die verstärkte Behandlung ethischer Fragen aufgeschlossen sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Betrieb und Gesellschaft:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens.
Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen.
Beziehungen zwischen Betrieb und Markt, zwischen Betrieb und seinem sozialen, ökologischen, technologischen und rechtlichen Umfeld.
Arten von Betrieben; Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche (einschließlich Planung und Organisation) im Überblick.
Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag unter Berücksichtigung adäquater Kommunikationstechniken.
Rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages.
Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung einschließlich Scheck und Wechsel).
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Liefermängel, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:
Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten.
Material- und Warenwirtschaft:
Aufgaben; Beschaffungsmarketing; Organisation und Planung
(Bedarfsplanung, Bestellmenge, Beschaffungslogistik, Lagerarten, Vorratssicherung); Kosten und Risiken; Kennzahlen.
Leistungserstellung:
Aufgaben; Leistungsfaktoren (Betriebsmittel, Werkstoffe, Umweltressourcen, menschliche Arbeitsleistung);
Entwicklungstendenzen; Kosten und Risiken; Kennzahlen.
Marketing:
Aufgaben; betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Beschaffung von Marktinformationen; Marketinginstrumente (Produkt- und Sortiments-, Kontrahierungs-, Distributions- und Kommunikationspolitik).
Konsument und Marketing; Konsumentenschutz; ethische und soziale Probleme des Marketings; Kosten und Risiken; Kennzahlen.
Einzel- und Großhandel:
Funktionen, wirtschaftliche Bedeutung, Betriebsformen; ökologische
Aspekte.
Handelsvermittler.
Besondere Organisationsformen des Marktes (Börsen, Messen, öffentliche Konkurrenzaufrufe).
Investition und Finanzierung:
Investition (Arten).
Finanzierung (Arten, Kennzahlen).
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Kreditinstitute:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäfte.
Wertpapiere (Arten, Kursbildung, Renditeberechnungen).
Versicherungen:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Arten der Versicherungen; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung.
Transportwirtschaft:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Transportbetriebe und Transportvermittler.
Ökologische Aspekte.
Internationale Geschäftstätigkeit:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Risiken; Besonderheiten des Kaufvertrages, des Zahlungsausgleichs
und der Finanzierung; Absatzwege; Exportförderung.
Verzollung.
Tourismus:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Besonderheiten der Leistungserstellung; Leistungsverwertung der Tourismusbetriebe; Kommunikationstechniken.
Ökologische Aspekte.
Industrie und Gewerbe:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Merkmale der industriellen und gewerblichen Gütererzeugung; Forschung und Entwicklung; Besonderheiten der Leistungserstellung (Organisationsstruktur, Planung und Überwachung des Produktionsprozesses, Qualitätssicherung).
Ökologische Aspekte.
Öffentliche Verwaltung:
Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung.
Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung.
Sonstige Dienstleistungsbetriebe.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Konstitutive Entscheidungen:
Gründung und Erwerb eines Unternehmens.
Unternehmenskooperation und -konzentration.
Unternehmenspolitik:
Unternehmensleitbild; Unternehmenskultur; Managementkonzepte.
Managementfunktionen:
Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle.
Managementtechniken.
Finanzmanagement:
Investitionsplanung und Investitionsentscheidung.
Finanzplanung und Finanzierungsentscheidung.
Kostenmanagement:
Kostenrechnung und Preispolitik als Planungs-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument.
Zwei Schularbeiten.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Personalmanagement:
Personalbedarfsermittlung (Arten und Planung des Personalbedarfs, Stellenbeschreibung).
Anwerbung und Auswahl der Mitarbeiter (Analyse des Arbeitsmarktes, Möglichkeiten der Personalbeschaffung und -auswahl, Arbeitsplatzwahl, Bewerbung und Bewerbungsverhalten).
Personaleinsatz (Rechtliche Aspekte, Mitbestimmung, Arbeitsstudien und -bewertung, Entlohnung, Personalentwicklung, Mitarbeitermotivation und -beurteilung).
Kommunikationsmanagement im Personalbereich.
Humanisierung der Arbeitswelt.
Controlling:
Aufgaben, Instrumente, organisatorische Grundlagen.
Riskmanagement:
Risiko und Risikopolitik.
Krisenmanagement.
Auflösung von Unternehmungen.
Vertiefende Wiederholung:
Themenübergreifende Aufgabenstellungen unter Einbindung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
fachliche und soziale Kompetenz erwerben,
seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können,
betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können,
die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen,
durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen und entsprechend handeln können,
an Hand betrieblicher Unterlagen Entscheidungen treffen und ihre Auswirkung auf den betrieblichen Erfolg erleben,
durch Teilnahme am internationalen Übungsfirmenmarkt nationale und internationale Geschäfte anbahnen und abwickeln können,
Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können und
ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Erkennen des eigenen Lerntypus.
Lern-, Lese- und Arbeitstechniken.
Konzentrationstechniken.
Kommunikationsarten.
Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten,
Geschäftspartnern und Behörden.
Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen
Gesprächen.
Grundlagen der Präsentation.
Wirtschaftliche Grundbildung:
Selbständige Informationsbeschaffung.
Exzerpieren und Strukturieren von Texten überwiegend
betriebswirtschaftlichen Inhalts; Gestaltung von Arbeitsunterlagen.
Büroorganisation.
Büro-, Verwaltungs- und Kontrollarbeiten.
Rechnen mit kaufmännischen Rechnern; Schätzen von Ergebnissen.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Ergonomie.
Selbstorganisation.
Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.
Kreativitätstechniken.
Präsentationstechniken.
Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen
unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Verhandlungstaktik.
Multimedia-Einsatz.
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Steuerung.
Abwicklung eines betriebswirtschaftlichen Projektes (Ideenfindung,
Ablaufplanung, Organisation, Durchführung, Dokumentation,
Präsentation; Stärken-, Schwächenanalyse).
Übungsfirma:
Vorbereitung für den Einstieg in die Übungsfirma.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Übungsfirma:
Arbeit im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in branchenspezifischen Bereichen, wie zB
Beschaffung einschließlich Import,
Absatz einschließlich Export
unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben beherrschen und anwenden können.
Insbesondere soll er
das Zahlenverständnis durch Kopfrechnen und Lösen von Beispielen auch ohne Verwendung eines Rechners festigen,
die Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführungen schätzen,
den kaufmännischen Rechner optimal einsetzen und
die Aufgaben übersichtlich und formgerecht lösen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Einführung in das wirtschaftliche Rechnen:
Aufgaben; Regeln; Grundrechnungsarten; Rechnen mit kaufmännischen
Rechnern.
Rechnen mit benannten Zahlen:
Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme.
Schlußrechnung; Kettensatz (Währungsumrechnungen).
Prozentrechnung:
Arten; Anwendungen (zB einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen). Zinsenrechnung (im besonderen Zinsenrechnung von hundert). Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung. Terminrechnung; Ratenrechnung.
Einfache Verteilungsrechnung.
Vier Schularbeiten.
14. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen. Außerdem soll er diese Arbeiten unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können.
Der Schüler soll insbesondere
Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erwerben und Folgen von Mängeln erkennen können,
laufende Geschäftsfälle verbuchen und die damit zusammenhängenden steuerlichen Probleme lösen können,
Aufgaben der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung und Schriftverkehr) lösen können,
grundlegende Zusammenhänge der Kostenrechnung verstehen sowie Kalkulationen und Betriebsergebnisrechnungen erstellen können,
Jahresabschlüsse in einfacher Form erstellen und interpretieren können,
mit der Organisation des Rechnungswesens unter Beachtung neuer Entwicklungen vertraut sein,
Bankabrechnungen in einfacher Form erstellen sowie Originalabrechnungen und deren Abrechnungskonditionen verstehen und beurteilen können,
laufende Auswertungen der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens vornehmen sowie Kennzahlen errechnen und interpretieren können,
sich grundlegende Kenntnisse des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr) aneignen und in allen Teilbereichen des Rechnungswesens anwenden können,
die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens anwenden können,
Belege datenverarbeitungsgerecht kontieren und die Daten sicher und rasch erfassen können,
Computerausdrucke lesen, kontrollieren und interpretieren können,
die Notwendigkeit der laufenden Datensicherung und des Datenschutzes verstehen und beachten,
die Ergebnisse auswerten, darstellen und präsentieren können sowie
die Bedeutung eines funktionsfähigen Rechnungswesens für das einzelne Unternehmen und für die Gesamtwirtschaft erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Einführung:
Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens;
Buchführungssysteme.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten
Buchführung; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich
Eröffnung und Abschluß.
Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.
Belegwesen, Belegorganisation.
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale
Bestimmungen; Verbuchung; Verrechnung mit dem Finanzamt.
Bücher der doppelten Buchführung:
Arten der Bücher.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten;
Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel);
Steuern; Löhne und Gehälter ua.); Summen- und Saldenbilanz.
Abschluß des Hauptbuches.
Führung der Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).
Verknüpfung der Bücher.
Buchführungsorganisation:
Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften (Pauschalierung).
Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben.
Zusammenhängende Geschäftsfälle:
Verbuchung einfacher Geschäftsfälle eines Abrechnungsmonats im manuellen Durchschreibeverfahren anhand von losen Belegen inklusive Summen- und Saldenbilanz.
Drei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Grundzüge der Bewertung:
Allgemeine Bewertungsvorschriften.
Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Anschaffung von Anlagegegenständen.
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung inklusive Anlagenbuchführung.
Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellungen.
Forderungsbewertung.
Abschluß von Einzelunternehmungen:
Um- und Nachbuchungen mit außerbücherlicher Erfolgsermittlung (Mehr-Weniger-Rechnung); Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften.
Buchungsübungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens; Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.
Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lager- und Anlagenbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung; laufende Datensicherung.
Computerunterstützte Buchungsübungen.
Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes
Rechnungswesen.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Bewertung.
Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation
(einschließlich Eingangsabgaben); Berechnung der kalkulatorischen
Kosten.
Kostenverteilung (Kostenstellenrechnung):
Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung
(einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze.
Kostenträgerrechnung:
Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation.
Absatzkalkulation.
Kostenträgererfolgsrechnung.
Ermittlung des Betriebsergebnisses, Gegenüberstellung
Betriebsergebnis und Unternehmensergebnis.
Kostenrechnungssysteme:
Istkostenrechnung zu Voll- und Teilkosten.
Plankostenrechnung in den Grundzügen.
Kostenrechnung in Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen
Dienstleistungsbetrieben.
Halb- und Fertigerzeugnisse:
Gesetzliche Bestimmungen, Berechnung der Wertansätze.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.
Vertiefende Wiederholung:
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
Drei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Rücklagen:
Begriff und Einteilung; Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle;
Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht.
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern.
Ertragsteuern.
Abgabenverfahrensrecht.
Bilanzlehre:
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung).
Jahresabschlüsse:
Abschluß von Personengesellschaften, der Stillen Gesellschaft, der Gesellschaft mbH, insbesondere Gliederung der Bilanz und der staffelförmigen Gewinn- und Verlustrechnung (samt Anhang und Lagebericht).
Bankrechnen in den Grundzügen:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (Kontokorrentkrediten) und von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen); Beurteilung von Abrechnungskonditionen.
Buchungsübungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von einer Wochenstunde):
Ausarbeitung eines Geschäftsfalles der Finanzbuchführung (inklusive Lager- und Anlagenbuchführung) einschließlich Kostenrechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen mit Kontrolle und Interpretation.
Erfassung von laufenden Geschäftsfällen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen.
Personalverrechnung (Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung).
Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.
Drei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes
Rechnungswesen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung).
Besondere Geschäftsfälle:
Verbuchung von Reisekosten, von Geschäften des Handelsvertreters,
von Leasinggeschäften, von Wertpapieren ua. Steuerlehre:
Verkehrsteuern, sonstige Steuern und Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes.
Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.
Überblick über in der Praxis verwendete Kontenrahmen.
Umfassende Wiederholung und Aktualisierung:
Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Zwei Schularbeiten; im ersten Semester zweistündig, im zweiten Semester zwei- oder dreistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten von Anlagen der elektronischen Informationsverarbeitung kennen und diese bedienen können,
Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen, einsetzen und die gestellten Aufgaben damit selbständig und kreativ lösen können,
unter Verwendung moderner Techniken Informationen beschaffen, verwerten und weitergeben können,
zur Lösung von Teilaufgaben Programmodule erstellen und testen können,
seine Arbeiten dokumentieren und
Datensicherung durchführen können.
Er soll weiters
die Auswirkungen der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Gesellschaft und Kultur erkennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Grundlagen:
Daten; Hardware; Software.
Systemintegration:
Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen; Zusammenwirken der Systemelemente.
Gerätebedienung:
Basiseinheit; Peripherie.
Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von
Dateien.
Installation von Software.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Tabellenkalkulation und Grafik:
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.
Datenbank:
Hierarchie der Daten; Grundlagen der Datenmodellierung.
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.
Betriebswirtschaftliche Anwendungen:
Einsatz von Standardsoftware zur Lösung betriebswirtschaftlicher
Probleme.
Datentransfer.
Telekommunikation.
Nutzung von öffentlichen Datenbanken.
Datenverarbeitung und Recht:
Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums.
Datensicherheit.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Grundlagen der Programmierung:
Systematik der Problemlösung; Strukturen und deren Umsetzung.
Betriebswirtschaftliche Problemlösungen:
Problemanalyse; Alternativen zur Lösung; Auswahl der Lösungsmethode; Realisierung.
Dokumentation und Präsentation.
Datenverarbeitungssysteme:
Computersysteme; Nutzungsformen; Betriebsarten.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum,
Gesellschaft und Umwelt.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
den Zeichensatz der Multifunktionstastatur nach der Zehnfinger-Tastschreibmethode mit einer Fertigkeit von etwa 220 Anschlägen bzw. 60 Silben pro Minute beherrschen und auf der ausgelagerten Rechnertastatur rationell arbeiten können,
selbstständig Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabearten erstellen und gestalten können,
Schriftstücke mit Hilfe von Standardtexten und Textbausteinen auch als Serienbrief konzipieren und Routinetexte selbstständig formulieren sowie Fallbeispiele praxisgerecht bearbeiten können,
die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können,
Wendigkeit im Umgang mit der Fonotypie erreichen,
ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können,
Publikationen und Präsentationsunterlagen professionell erstellen können, wobei praxisgemäße Textverarbeitungs-Software, Layoutprogramme und Präsentationsprogramme eingesetzt werden sollen,
die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und Bürokommunikation (einschließlich Internet zur Informationsbeschaffung) nützen, Daten, wie Adressen, Termine usw. verwalten können,
das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen und organisatorische Maßnahmen durchführen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit überblicken können,
fachspezifische, handelsübliche Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können und
mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln vertraut sein sowie rationelle Arbeitstechniken einsetzen und mit den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Textverarbeitung
Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 150 Anschlägen/Minute bzw. 40 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der Funktionstasten.
Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte Dateiablage, Datensicherung.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.
Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereichs.
Einführung in die Fonotypie.
Spracheingabe.
Ausfüllen von Vordrucken.
Office-Management
Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter
Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie).
Publishing
Seitengestaltung nach ÖNORM. Formales Überarbeiten von
Schriftstücken mit einfacher Textgestaltung aus anderen
Unterrichtsgegenständen.
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Textverarbeitung
Schreibfertigkeit von etwa 200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.
Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms zur
rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Seriendruck.
Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von eingescannten Texten.
Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner.
Gestalten von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen.
Einführung in die selbstständige Texterstellung,
Bausteinkorrespondenz.
Office-Management
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten. Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung.
Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme.
Publishing
Grundlagen der Typografie und des Layouts.
Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken (auch in einer Fremdsprache).
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Textverarbeitung
Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Makros. Erstellen von Formularen (auch online).
Protokollführung. Stellenbewerbung.
Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Office-Management
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Aspekte der Arbeitsplatzqualität.
Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von Arbeitsabläufen.
Publishing
Erstellung von Publikationen und Präsentationsunterlagen sowie
Bildbearbeitung mit entsprechender Software.
Corporate Design. WEB-Publishing.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Staatsfunktionen und jene Rechtsgrundlagen kennen, die für Wirtschaft und Alltag von Bedeutung sind,
die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung, die Arbeit für den Frieden und die umfassende Landesverteidigung bejahen,
andere Kulturen achten und zum Konfliktausgleich bereit sein,
seine Rechte verantwortungsbewußt ausüben und seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen können,
Kenntnisse des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, Privatrechts, Sozial- und Arbeitsrechts, Wirtschaftsrechts sowie der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit erwerben, um in einfachen Rechtsangelegenheiten selbst tätig werden zu können bzw. über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid zu wissen und beurteilen können, wann professionelle Rechtshilfe erforderlich ist.
Der Schüler soll weiters
Verständnis für die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zeigen und eigenständig aktuelle politische Sachverhalte analysieren und kritisch beurteilen können,
zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein,
bestrebt sein, seine Kenntnisse im Bereich der politischen Bildung sowie in den berufsspezifischen und privatrechtlichen Rechtsbereichen weiterzuentwickeln,
Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen,
umweltbewußt und konsumkritisch handeln und
befähigt werden, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der Medien zu erkennen und mit ihnen umzugehen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Rechtsordnung:
Arten des Rechts; Auslegung und Auslegungshilfsmittel;
Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.
Staatslehre:
Staatselemente; Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen;
Staatenverbindungen; internationale Beziehungen und Organisationen;
umfassende Landesverteidigung, Neutralität und kollektive Sicherheit.
Internationales Recht:
Europarecht; Grundsätze des internationalen Rechts und des Völkerrechts.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes und der Länder;
Selbstverwaltung; Kontrolle der Staatsgewalt.
Grundlagen der politischen Bildung:
Politische Meinungsbildung in der Demokratie; Massenmedien;
politische Parteien; Ideologien; Wahlen; Grund- und Freiheitsrechte;
Menschenrechte.
Bevölkerungslehre (insbesondere Migration; Minderheiten und Volksgruppen; Asylrecht).
Der Mensch in der Gesellschaft:
Soziales Umfeld; Rollenbilder; Konflikte und deren Lösungsmodelle.
Verwaltung und Verwaltungsverfahren:
Verwaltungsaufbau; Behördenaufbau in Österreich; Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren; Verwaltungsstrafrecht; ausgewählte Bereiche aus dem besonderen Verwaltungsrecht (zB Jugendschutz-, Umweltrecht).
Gesetzliche und freiwillige Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sozialpartnerschaft.
Privatrecht:
Personenrecht; Familienrecht; Erbrecht; Sachenrecht.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Privatrecht:
Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht; Konsumentenschutzrecht.
Strafrecht:
Allgemeiner Teil; besonderer Teil mit Schwerpunkt
Wirtschaftsdelikte.
Gerichtsbarkeit:
Zivilgerichtsbarkeit; Zwangsvollstreckung; Grundlagen des Insolvenzrechts (jeweils einschließlich einfacher Schriftsätze);
Strafgerichtsbarkeit.
Grundzüge des Verkehrsrechts.
Wirtschaftsrecht:
Wirtschaftsrechtliches Normensystem.
Gewerberecht (Gewerbearten, Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben in Österreich, in der EU und in anderen Staaten, Gewerbeberechtigungen, Betriebsanlagen, Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren).
Datenschutz.
Umweltschutz.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Urheberrecht.
Arbeitsrecht:
Arbeitsrechtliches Normensystem, Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung); Behörden und Verfahren.
Sozialrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Sozialhilferecht.
18. VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft sowie ihre Zusammenhänge erkennen,
volkswirtschaftliche Standpunkte und Vorgänge verstehen und
Strukturen und Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft kennen.
Er soll weiters
für volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Probleme aufgeschlossen sein,
sich mit Entwicklungen in der österreichischen Volkswirtschaft, in der EU und in der Weltwirtschaft kritisch auseinandersetzen,
fähig sein, einschlägige Medienberichte eigenständig und kritisch beurteilen zu können,
bereit sein, am aktuellen volkswirtschaftlichen Geschehen teilzunehmen und
sein Wissen zu aktualisieren und zu erweitern.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns unter Berücksichtigung ihrer dogmengeschichtlichen Grundlagen.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:
Freie und soziale Marktwirtschaft; Zentralverwaltungswirtschaft; bestehende Wirtschaftsordnungen; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.
Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik:
Konjunkturzyklen; Konjunkturtheorien; Wirtschaftswachstum;
Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck, Mittel).
Steuerungsmaßnahmen.
Lehre und Politik von der Produktion:
Faktor Grund und Boden (Renten, Standort, Umwelt- und Energiepolitik, Wohnbaupolitik).
Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Arbeitszeitflexibilisierung, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Frauenarbeit).
Faktor Kapital (Kapitalbildung, Sparen, Zinsen, Investitionen).
Faktor Know-how und Innovation (Kombination von Bildung und technischem Fortschritt).
Faktor Umwelt.
Faktorenzusammenwirken.
Güterumlauf:
Markt und Preise; Marktgleichgewicht; Marktstörungen; Preisbildung
und Preispolitik; Wettbewerb.
Geld und Währung:
Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert und Geldwertschwankungen, Kaufkraft, Indizes).
Währungstheorie; Währungspolitik; Oesterreichische Nationalbank (Instrumentarien).
Europäisches Währungssystem, Weltwährungsfragen und internationale
Währungsbeziehungen.
Internationale Verschuldung.
Außenwirtschaftspolitik (insbesondere Auf- und Abwertung, Protektionismus, Zahlungsbilanz).
Budget und Budgetpolitik:
Budget; budgetpolitische Maßnahmen; Finanzausgleich; nationale
Verschuldung.
Güterverteilung:
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unter Berücksichtigung externer Kosten (Aufbau und wichtigste Begriffe, Wirtschaftskreislauf).
Konsum und Konsumpolitik:
Einkommensfunktion; Konsumfunktion; Konsum - Sparen;
konsumpolitische Maßnahmen; Wohlstandsmessung und Wohlstandsvergleiche (national - international);
Einkommensverteilung.
Ausgewählte Kapitel österreichischer und europäischer
Wirtschaftspolitik:
Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik; Sozialpolitik;
Fremdenverkehrspolitik; Industriepolitik; Agrarpolitik;
Transportwirtschaftspolitik.
Gesellschafts- und Bevölkerungspolitik:
Sozialer Wandel und ökonomische Probleme der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft.
Europäische und internationale Wirtschaft:
Integration Europas unter Berücksichtigung Osteuropas; Industrie- und Entwicklungsländer; Probleme der Entwicklungshilfe;
Nord-Süd-Dialog.
Internationale Organisationen.
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
20. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Marketingphilosophie als Managementaufgabe verstehen und im betrieblichen Alltag umsetzen können,
den Stellenwert, die Struktur und die Probleme des Marketing und der internationalen Geschäftstätigkeit kennen,
die für die internationale Geschäftstätigkeit wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Abkommen kennen,
das Wesen des Marketing und der internationalen Geschäftstätigkeit erkennen und die strategischen Managementinstrumente umsetzen können,
Projektabläufe planen, organisieren, realisieren und entscheidungsorientiert handeln können,
die für das Marketing und die internationale Geschäftstätigkeit typisch betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können,
gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Teilbereich Marketing
Allgemeine Grundlagen:
Marketingphilosophie, Markt.
Informationsbeschaffung im Marketing:
Marktforschung, Interpretation von Verbraucheranalysen.
Marketing-Mix:
Leistungsprogrammpolitik (Produktinnovationsprozeß, Markenpolitik, Produkt-Management).
Kontrahierungspolitik (preispolitische Strategien, Rabatt- und Konditionenpolitik).
Distributionspolitik (Key account management, Franchising, Logistik).
Kommunikationspolitik (Werbeplanung, Werbefeldzug, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal selling, Sponsoring).
Ökomarketing.
Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit
Bedeutung und Rahmenbedingungen der internationalen
Geschäftstätigkeit.
Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche
Entwicklungen.
Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.
Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit; Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und risikopolitisches Instrumentarium; Exportförderung.
Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die internationale Geschäftstätigkeit.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Teilbereich Marketing
Strategische und operative Marketingpläne.
Analysen:
Stärken, Schwächen, Risiken, Chancen, Gap-Analyse,
Portfolioanalyse, Lebenszyklusanalyse.
Kreativitätstechniken.
Leitbildkonzeption.
Ziele; Strategien.
Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing.
Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit
Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen
Geschäftstätigkeit:
Vertragsformen und Vertragssicherung.
Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren); Verhandlungsstrategien und Verhandlungstaktik.
Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.
Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.
Spedition, Transport, Verzollung.
Finanzierung und Zahlungsabwicklung.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Instrumente der strategischen und operativen Unternehmensführung kennen,
Methoden zum Aufbau controllinggerechter Informationssysteme kennen und anwenden können,
mit Methoden der Informationsbeschaffung und -auswertung auch unter Zuhilfenahme moderner Software vertraut sein,
die Grundlagen zur Organisation eines unternehmensübergreifenden Berichtswesens verstehen sowie zur schriftlichen und grafischen Darstellung von Ereignissen, Entscheidungen und Prozessen innerhalb des Unternehmens fähig sein,
einen Jahresabschluß im Hinblick auf ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erstellen und analysieren können,
Kenntnisse des Steuerrechts vertiefen und anwenden können sowie den einschlägigen Schriftverkehr mit den Abgabenbehörden führen können,
gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Er soll weiters
die Bedeutung des Rechnungswesens, insbesondere des Jahresabschlusses und der Planungsrechnung, für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft erkennen,
zum Denken in erfolgsorientierten Regelkreisen befähigt werden und
erkennen, daß die Arbeit im Bereich des Controlling in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraussetzt.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Teilbereich Controlling
Systemorientierte Unternehmensführung:
Systemisches Denken im Unternehmen; Kybernetische Konzepte.
Früherkennung.
Strategisches Controlling:
Leitbild; Instrumente der strategischen Planung und Kontrolle.
Operatives Controlling:
Investitionscontrolling; Finanzcontrolling.
Planung und Planungsrechnung:
Unternehmensbudget, integrierte Erfolgs- und Finanzplanung.
Plankostenrechnung.
Teilbereich Jahresabschluß
Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung.
Sonderfälle der Bewertung:
Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Bildung und Auflösung von Rücklagen.
Abschlußtechnik:
Erstellung von Abschlüssen der Einzelunternehmung und der Personengesellschaften mit vertiefender Behandlung von
Bewertungsproblemen.
Betriebliche Abgaben:
Besondere Probleme aus den für die Unternehmung wichtigen Steuern.
Ausfertigung von Steuererklärungen; Abgabenverfahrensrecht; Kommunikation mit den Abgabebehörden.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Teilbereich Controlling
Berichtswesen:
Kennzahlen und Kennzahlensysteme.
Aufbereitung von Führungsinformationen.
Probleme der Akzeptanz von Informationssystemen.
Controlling-Organisation:
Stellung des Controlling in der Betriebsorganisation. Berufsbilder und Anforderungen an den Controller. Controlling in Klein- und Mittelbetrieben.
Probleme bei der Einführung und Durchsetzung des Controlling als
Institution.
Entwicklungstendenzen im Controlling.
Teilbereich Jahresabschluß
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften.
Abschlußtechnik:
Erstellung von Abschlüssen der Kapitalgesellschaften samt Anhang und Lagebericht mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen.
Bilanzanalyse:
Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Ertragslage der Unternehmung; Kapitalflußrechnung.
Vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes beider Jahrgänge in beiden Teilbereichen.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
seine Kenntnisse über Organisation und Entwicklung von Softwarelösungen erweitern und vertiefen,
bei der Planung und Erweiterung von Informations- und Kommunikations-Systemen mitwirken,
Grundlagen für Entscheidungen vorbereiten können,
entscheiden können, welche Software zu konkreten Problemlösungen eingesetzt werden kann,
ein Aufgabengebiet in Form eines Projektes selbständig oder im Team bearbeiten,
Organisationsprobleme bei der Einführung und Nutzung eines Informations- und Kommunikationssystems analysieren und lösen können,
Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen und
gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Er soll weiters
im fachlichen Bereich logisch und vernetzt denken und formulieren können sowie
zu einer positiven Einstellung zur Arbeit kommen und zu planvollem Arbeiten unter Nutzung praxisgerechter Arbeitsformen und Arbeitstechniken sowie zur Motivation von Mitarbeitern fähig sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Datenmodellierung:
Entwurf von Datenmodellen; Anwendung in Datenbanksystemen.
Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:
Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.
Innerbetriebliche und außerbetriebliche Informationsbeschaffung,
-bewertung und -nutzung.
Software-Engineering:
Phasen, Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung.
Einsatz zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Netzwerke:
Organisation; Administration; Nutzung.
Teilbereich betriebliche Organisation
Organisation:
Strukturen; Prozesse; Abläufe; Beziehungen.
Organisationskultur:
Charakteristika; Auswirkungen; Symbole.
Organisationsentwicklung:
Ziele; Handlungsprinzipien und Grundsätze; Konzepte; Ansätze;
Instrumente; Kritik.
Organisation und betriebliche Informationssysteme.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Systemdesign:
EDV-Organisation; Technologie; Software; Planung von Input und Output; Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;
Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Benutzerakzeptanz.
Ausschreibungen.
Projekte aus dem Bereich der Informationsverarbeitung;
Präsentation.
Teilbereich betriebliche Organisation
Führung in Organisationen:
Bedürfnisse, Motive und Motivation.
Einzel- und Gruppenverhalten.
Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung.
Gesprächsführung.
Führungsformen und -stile; Führungstechniken.
Organisationsregelkreis:
Aufgabenanalyse; Entwicklung von Sollkonzepten; Aufgabensynthese; Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; Problemlösungsstrategien bei Widerständen gegen Veränderungen.
Erfolgskontrolle.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)
Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
21. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
FREMDSPRACHENSEMINAR
Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe I) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache bzw. im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe II).Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache bzw. im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe römisch II).
ALLGEMEINBILDENDES SEMINAR
Inhalte, welche die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsbezogene Aspekte einzubeziehen sind.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR
Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
PRAXISSEMINAR
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind und welche die Berufsbildung (Qualifikation) erweitern; auf die Praxisrelevanz dieser Inhalte ist besonders Bedacht zu nehmen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Wirtschaftssprache.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache.
Der Lehrstoff ist der Anzahl der Stunden und dem Wissensstand der Schüler anzupassen.
Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.
2. LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
über einen angemessenen Wortschatz, ausreichende Grammatik- und Sachkenntnisse in einem solchen Umfang verfügen, daß er sprachlich leichte Texte lateinischer Autoren lesen und verstehen, in ein sprachlich und stilistisch korrektes Deutsch übertragen und in einfacher Weise interpretieren kann,
Verständnis für das Wesen der griechisch-römischen Antike, ihr Fortwirken in der christlich-abendländischen Welt und ihre grundlegende Bedeutung für Europa und unsere Zeit gewinnen und
Einblick in das Wesen der Sprachen durch Vergleich des Lateinischen mit dem Deutschen und den lebenden Fremdsprachen erhalten.
Lehrstoff:
Für vier Jahrgänge mit je 3 Wochenstunden:
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Formenlehre:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Formenlehre:
Ergänzung zur Deklination.
Steigerung der Adjektiva und Adverbia.
Weitere Pronomina.
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Ablativus absolutus.
Infinitivkonstruktionen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Formen- und Satzlehre:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Wortschatz:
Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich. Lateinische Inschriften.
Staatliche und gesellschaftliche Krisen in der ausgehenden
römischen Republik.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”; eine Rede Ciceros; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”; eine Rede Ciceros; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen sowie Texte interpretieren.
Zwei Schularbeiten.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Vertiefende Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
Für drei Jahrgänge mit je 4 Wochenstunden:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Infinitivkonstruktionen.
Partizipialkonstruktionen.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Formenlehre:
Weitere Pronomina.
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Caesar:
„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Formen und Satzlehre:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.
Lateinische Inschriften.
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch reflektieren können,
zu Theorien vom Erleben und Verhalten des Menschen Stellung nehmen können,
psychologisches Wissen erwerben und dieses reflektorisch zur Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen nützen können,
Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens gewinnen und dieses zur Selbsterziehung verwerten können,
Probleme der Erziehung und Lebensgestaltung kritisch bewerten können,
pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können,
Managementtechniken anwenden und die Unternehmenskultur mitgestalten können,
sich mit philosophischen Grundfragen des Lebens fundiert auseinandersetzen können,
Umfang und Struktur des menschlichen Wissens sowie dessen Grenzen erkennen können,
Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft in ihrem gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhang erfassen können und
sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinandersetzen, um zu eigenen Werthaltungen und zu verantwortungsbewußtem Handeln kommen zu können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch IV. Jahrgang:
Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:
Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen.
Leib-Seele-Problem.
Bewußtes, Unbewußtes.
Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.
Wahrnehmung:
Raum, Zeit, Gestalt.
Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:
Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.
Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.
Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache.
Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:
Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.
Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.
Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,
Sexualität.
Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;
Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.
Emotion und Affekt.
Theorie der Aggression.
Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.
Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.
Entwicklung und Erziehung:
Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.
Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen
Verhaltens.
Gewissensbildung.
Erscheinungsformen des Jugendalters.
Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.
Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.
Altern und Tod.
Individuum und Gesellschaft:
Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.
Person, Typus, Stereotyp.
Das Problem der psychischen Normalität.
Gruppen.
Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.
Konfliktlösungsstrategien.
Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.
Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.
Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Zugänge zum Philosophieren:
Eigenart philosophischer Fragestellungen.
Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.
Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:
Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit;
Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.
Formen und Funktionen von Zeichen.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:
Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben.
Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).
Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):
Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;
Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;
Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
geometrische Formen und Strukturen erfassen, analysieren und sprachlich beschreiben können,
räumliche Probleme unter Verwendung einer Konstruktionszeichnung lösen können,
Handskizzen räumlicher Objekte anfertigen können,
die bestimmenden Abmessungen eines Objekts erkennen können,
geeignete Abbildungsverfahren zur zeichnerischen Darstellung von räumlichen Objekten anwenden können,
Zeichentechniken beherrschen,
das räumliche Vorstellungsvermögen entwickeln und
die Notwendigkeit von Konstruktionszeichnungen als ein wichtiges Kommunikationsmittel erkennen.
Lehrstoff:
III. und IV. Jahrgang oderrömisch III. und römisch IV. Jahrgang oder
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Darstellungsweise:
Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.
Objekte:
Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte
Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.
Anwendungen:
Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.
Darstellungsweise:
Normale Axonometrie.
Objekte:
Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.
Anwendungen:
Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.
Zwei Schularbeiten je Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.
5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
seine wirtschaftsgeographischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen fähig sein und
Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
seine im I. bis III. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowieseine im römisch eins. bis römisch III. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowie
die dem aktuellen Stand entsprechenden Möglichkeiten wichtiger Standardsoftware kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Systemsoftware:
Betriebssystem; Benutzeroberfläche.
Anwendersoftware:
Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;
Textverarbeitung.
Anwendungen:
Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Struktur und die Probleme der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft und ihre Bedeutung für die österreichische Wirtschaft kennen,
über die Leistungsbereiche der Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges Bescheid wissen,
innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft verstehen,
Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen entwickeln und
für den Wirtschaftszweig typische betriebswirtschaftliche Beispiele lösen können.
7.1 BANKEN UND VERSICHERUNGEN
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Banken:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).
Kapitalbeschaffung:
Haftkapital, Fremdkapital.
Kapitalverwendung:
Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,
Eigengeschäfte.
Dienstleistungen:
Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler
Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.
Versicherungen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.
Riskmanagement:
Risiko und Risikopolitik.
Kapitalbeschaffung:
Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.
Kapitalverwendung:
Schadensabwicklung.
Dienstleistungen:
Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision;
Controlling.
7.2 INDUSTRIE
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;
ökologische Aspekte.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;
Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.
7.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.
Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche
Entwicklungen.
Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.
Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit;
Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und
risikopolitisches Instrumentarium.
Exportförderung.
Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die
internationale Geschäftstätigkeit.
Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen
Geschäftstätigkeit:
Vertragsformen und Vertragssicherung.
Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren).
Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik.
Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.
Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.
Spedition; Transport; Verzollung.
Finanzierung und Zahlungsabwicklung.
7.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.
Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Ökologische Aspekte.
Spedition:
Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.
Nationaler und internationaler Gütertransport:
Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.
Logistik:
Bedeutung; Logistikfunktion und Transport; Logistikstrategien und
logistische Entscheidungen der Transportunternehmungen.
Marketing.
Kooperationen in der Transportwirtschaft.
Personenbeförderung.
7.5 TOURISMUS
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.
Tourismusorganisationen:
Arten und Aufgaben.
Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.
Reisebüro:
Leistungsangebot; Reiseorganisation.
Gastronomie- und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Marketing.
Kommunikationstechniken.
Rechnungswesen und Controlling.
7.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche
Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.
Leistungserstellung:
Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen
Verwaltungshandelns.
Marketing.
Organisation:
Sekretariats- und Kanzleiwesen.
Personalwesen.
Finanzierung:
Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,
Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;
Grenzen der öffentlichen Verschuldung.
Investition:
Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;
Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.
Rechnungswesen und Controlling:
Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;
Rechnungsabschluß; Finanzplanung; Kostenrechnung;
gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;
Controlling.
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können.
Er soll weiters Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des I., II. und III. Jahrganges.Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des römisch eins., römisch II. und römisch III. Jahrganges.
Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.
Internationaler Informationsaustausch.
Telekommunikation.
9. POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen,
seine Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und
die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für die Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte begreifen.
Er soll weiters
Konflikte gewaltfrei lösen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten,
die Notwendigkeit einer umfassenden Sicherheitspolitik für Österreich erkennen und bejahen,
sich der Stellung Österreichs in der Welt und der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewußt sein,
mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Berufs- und Privatleben betreffen, vertraut sein,
die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen,
zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein,
sich seiner persönlichen Position bewußt werden,
andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können,
zur Mitwirkung im öffentlichen Leben bereit sein,
nach Objektivität streben,
anderen mit Achtung und Toleranz begegnen,
für humane Grundwerte eintreten,
sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und
in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten können und
befähigt werden, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der Medien erkennen und mit ihnen umgehen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Der Mensch in der Gesellschaft.
Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).
Bildungspolitische Zielsetzungen.
Soziales Umfeld:
Familie - Partnerschaft - Erziehung.
Minderheiten und Randgruppen.
Rollenbilder.
Konflikte und deren Lösungsmodelle.
Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.
Jugend und Gesellschaft.
II. Jahrgang:römisch II. Jahrgang:
Gelebte Demokratie:
Staatstheorien und Ideologien.
Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.
Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.
Kommunal- und Landespolitik.
Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.
III. Jahrgang:römisch III. Jahrgang:
Politik als Aufgabe und Möglichkeit.
Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.
Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.
Sicherheitspolitik:
Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme die Organisation und Kommunikation betreffend anwenden können,
sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können,
Bedingungen für Motivation schaffen, Manipulationen abwehren und Konflikte handhaben können,
Managementtechniken anwenden können und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten,
alleinverantwortlich und partnerschaftlich handeln, im Team kooperieren und tolerant sein sowie
adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:römisch IV. bis römisch fünf. Jahrgang:
Individuum:
Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).
Erleben des Menschen:
Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung).
Entwicklungspsychologie.
Aggression.
Streß.
Ambiguitätstoleranz.
Gruppe:
Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für
Gesellschaft und Wirtschaft.
Ziele, Normen, Rollen.
Konfliktsteuerung.
Gruppendynamik.
Soziometrie.
Der arbeitende Mensch:
Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft.
Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.
Kommunikation:
Prozesse; Strukturen.
Störungen; Moderation.
Informationsmanagement.
Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung).
Körpersprache und ihre Bedeutung.
Rhetorik.
Interaktion:
Motivation; Manipulation.
Transaktionsanalyse.
Managementtechniken:
Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken;
Entscheidungstechniken.
11. STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fähig sein, Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu wiederzugeben.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen und Verbindungen erkennen, exakt wahrnehmen und beobachten können,
mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen und
zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie ansatzweise zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang:
Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.
Einführung in die Bibliographie.
Formen und Regeln des Zitierens.
Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.
Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.
Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.
2. RHETORIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Reden vorbereiten und in der Standardsprache darbieten können,
unvorbereitete Reden nach erlernten Aufbaumustern halten können,
Texte intentionsgerecht vortragen können,
Stimme, Gestik und Mimik bewußt beherrschen und
die Redesituation erfassen und seine Rede darauf anpassen können.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Sprechtechnik:
Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,
Intonation.
Mimik und Gestik.
Sprachliche Mittel:
Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren).
Erweiterung des Wortschatzes.
Syntaktische Varianten.
Redevorbereitung:
Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik.
Technik der vorbereiteten Rede.
Technik der freien Rede.
Darbietung:
Vorbereitete Rede, freie Rede.
Vortrag und Deklamation.
Analyse von Reden:
Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte).
Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.
Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Kunst der Gegenwart als Spiegelung des eigenen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft erkennen,
die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
durch die Beschäftigung mit Kunst seine sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Zeitgenössische Kultur:
Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.
Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.
Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).
Zeitgenössisches Kunstschaffen:
Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.
Darbietungsformen.
Methoden der Kunstbetrachtung:
Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.
Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.
Gespräch mit Kulturschaffenden.
4. DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
seine Persönlichkeit im psychomotorischen, affektiven, sozialen und kognitiven Bereich entwickeln,
grundlegende Kenntnisse über das Theater erhalten,
mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden,
sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen,
Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen gewinnen,
eine Arbeitshaltung entwickeln, die ihn befähigt, im Team ein gemeinsam erarbeitetes Projekt zu präsentieren und
die Bereitschaft entwickeln, die Anliegen des Theaters im lokalen Bereich aktiv zu gestalten und/oder als Zuschauer mitzutragen.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).
Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).
Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.
Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film usw.).
Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.
Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.
Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).
5. CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Freude am gemeinschaftlichen Singen gewinnen,
zur klassischen wie auch zur zeitgenössischen Chormusik hingeführt werden,
Verständnis für Volksmusik, insbesondere für das Volkslied aufbringen,
seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulchor bei Aufführungen - auch gemeinsam mit der Spielmusikgruppe bzw. dem Schulorchester - steigern,
Fähigkeiten entwickeln, mit dem Chor ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
ermuntert werden, die notwendigen Voraussetzungen dafür aufzubringen, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zeigen.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.
Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.
Singen geeigneter Chorsätze:
Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
6. SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Freude am gemeinschaftlichen Musizieren gewinnen,
das persönliche Können beim Spiel eines Instrumentes im Hinblick auf ein Konzert- und Ensemblespiel aus- und weiterbilden,
seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulorchester bzw. in der Spielmusikgruppe bei Aufführungen - auch gemeinsam mit dem Schulchor - steigern,
Fähigkeiten entwickeln, in der Gruppe ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
ermuntert werden, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zu zeigen.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).
Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop); Hinführung zu zeitgenössischer Musik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.
7. KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die historischen, sozialen, technischen, physikalischen, chemischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher, kunsthandwerklicher und bildnerischer Tätigkeiten verstehen,
Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen,
mit verschiedenen Materialien gestalten können,
technische und kompositorische Fehler in der kunsthandwerklichen bzw. künstlerischen Gestaltung erkennen und vermeiden lernen,
handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können,
nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können und
Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerecht durchführen können.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Bildnerisches Gestalten und Design:
Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.
Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,
Designer und Grafiker.
Handwerkliches Gestalten:
Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken; Erstellung von Werkstücken.
Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.
Fotografie:
Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.
Grundelemente der fotografischen Gestaltung.
Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.
Erkennen und Beurteilung von Motiven.
Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).
Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.
Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.