Die Republik Österreich und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Von dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen den vertragschließenden Parteien am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen *) in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls **) (im folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1970,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 585/1978**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1978,