Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag–Bruck an der Mur–Graz–Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß Art. 1

Kurztitel

Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag–Bruck an der Mur–Graz–Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 733/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

07.09.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

56/03 ÖBB

Text

Der Geländestreifen für die Errichtung des Terminals Graz im Zuge der Hochleistungsstrecke Mürzzuschlag-Staatsgrenze bei Spielfeld/Straß im Bereich der Gemeinden Kalsdorf bei Graz, Werndorf und Wundschuh wird wie folgt bestimmt:

Der Terminal ist unmittelbar nördlich der von Wundschuh nach Großsulz führenden Landesstraße 381 situiert. Das Terminalgelände mit den erforderlichen Güterumschlagsanlagen bildet einen Korridor zwischen den bestehenden Verkehrsbändern A 9 Pyhrn Autobahn im Westen und der Bahnstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß im Osten. Die von der Bahnlinie abzweigenden Stellen liegen innerhalb der Teilstrecke Kalsdorf – Werndorf. Der rechts der Bahn angeordnete Anbindungsbereich wird durch die km 225,4 und km 227,0 der ÖBB-Strecke Wien-Spielfeld/Straß begrenzt.

Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für die Errichtung des Terminals Graz, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kalsdorf, Werndorf und Wundschuh aufliegenden Planunterlagen (Einlage 12.1 + 2, Änderung Juli 1994) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2018

Gesetzesnummer

10007483

Dokumentnummer

NOR12081987

Alte Dokumentnummer

N5199423707L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/733/A1/NOR12081987

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