Bundesrecht konsolidiert

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Schaumweinsteuergesetz 1995 § 2a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schaumweinsteuergesetz 1995

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 702/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2a

Inkrafttretensdatum

01.05.2016

Außerkrafttretensdatum

17.06.2020

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 48f.

Text

Paragraph 2 a,

Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist oder sind

  1. Ziffer eins
    Systemrichtlinie: Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG Amtsblatt EG Nummer L 9 vom 14.1.2009, Seite 12), in der jeweils geltenden Fassung;
  2. Ziffer 2
    Zollkodex: die Verordnung (EU) Nr. 952 aus 2013, zur Festlegung des Zollkodex der Union Amtsblatt Nummer L 269 vom 10.10.2013 Seite 1, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 287 vom 29.10.2013 Seite 90);“ ersetzt.
  3. Ziffer 3
    Gebiet der Europäischen Union: das Gebiet, auf das die Systemrichtlinie Anwendung findet (EU-Verbrauchsteuergebiet);
  4. Ziffer 4
    anderer Mitgliedstaat oder andere Mitgliedstaaten: das EU-Verbrauchsteuergebiet ohne das Steuergebiet;
  5. Ziffer 5
    Drittgebiete: die in Artikel 5, Absatz 2, der Systemrichtlinie genannten Gebiete, die außerhalb des EU-Verbrauchsteuergebiets liegen, aber zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören, und die in Artikel 5, Absatz 3, der Systemrichtlinie genannten Gebiete;
  6. Ziffer 6
    Drittländer: Staaten oder Gebiete, auf die der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine Anwendung findet;
  7. Ziffer 7
    Zollgebiet der Europäischen Union: das Gebiet nach Artikel 4, des Zollkodex;
  8. Ziffer 8
    Ort der Einfuhr:
    1. Litera a
      beim Eingang aus Drittländern der Ort, an dem sich der Schaumwein bei seiner Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach Artikel 201, des Zollkodex befindet;
    2. Litera b
      beim Eingang aus Drittgebieten der Ort, an dem der Schaumwein in sinngemäßer Anwendung von Artikel 139, des Zollkodex zu gestellen ist.

Im RIS seit

18.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020

Gesetzesnummer

10004875

Dokumentnummer

NOR40178719

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/702/P2a/NOR40178719

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