Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Guatemala
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
21.07.1994
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
28.02.1991
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Titel
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT GUATEMALAS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF:
BGBl. Nr. 696/1994 (NR: GP XVIII
RV 1500 AB 1630 S. 166. BR:
AB 4798 S. 587.)
Sprachen
Englisch, Französisch, Spanisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Guatemalas (im folgenden als „Guatemala“ bezeichnet), sind
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Guatemalas zum Allgemeinen Abkommen,
DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärten Vorbehalts der Ratifikation wurde am 21. Juli 1994 dem Generaldirektor des GATT notifiziert; das Protokoll ist für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrags wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015
Gesetzesnummer
10007480
Dokumentnummer
NOR11007604
Alte Dokumentnummer
N5199423352L