Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 24
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
05.01.1995
Abkürzung
UStG 1994
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen,
Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten
Art. 24.Artikel 24,
(1)Absatz einsDie Differenzbesteuerung gemäß § 24 findet keine Anwendung,Die Differenzbesteuerung gemäß Paragraph 24, findet keine Anwendung,
auf die Lieferung und den Eigenverbrauch eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist,
auf die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 Abs. 8 und 9.auf die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge im Sinne des Artikel eins, Absatz 8 und 9.
(2)Absatz 2Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Wiederverkäufer im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Differenzbesteuerung (§ 24) angewendet worden ist.Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Wiederverkäufer im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Differenzbesteuerung (Paragraph 24,) angewendet worden ist.
(3)Absatz 3Die Anwendung des Art. 3 Abs. 3 und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 7 Abs. 1) sind bei der Differenzbesteuerung (§ 24) ausgeschlossen.Die Anwendung des Artikel 3, Absatz 3 und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Artikel 7, Absatz eins,) sind bei der Differenzbesteuerung (Paragraph 24,) ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Gesetzesnummer
10004929
Dokumentnummer
NOR12054213
Alte Dokumentnummer
N3199451449L