der Verbote und Beschränkungen des Warenverkehrs, richtet sich nach der Verordnung (EWG) Nr.1468/81 des Rates vom 19. Mai 1981 betreffend die gegenseitige Unterstützung der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll und der Agrarregelung zu gewährleisten, ABl. EG Nr. L 144 vom 2. Juni 1981, S. 1, oder nach einer an deren Stelle tretenden Verordnung (Amtshilfeverordnung).der Verbote und Beschränkungen des Warenverkehrs, richtet sich nach der Verordnung (EWG) Nr.1468/81 des Rates vom 19. Mai 1981 betreffend die gegenseitige Unterstützung der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll und der Agrarregelung zu gewährleisten, ABl. EG Nr. L 144 vom 2. Juni 1981, Sitzung 1, oder nach einer an deren Stelle tretenden Verordnung (Amtshilfeverordnung).