Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 242/1959) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt. Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1959,) wurde gemäß Artikel 6, von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.