Die Republik Österreich und das Königreich Thailand;
in dem Wunsch, bei der Vollziehung strafgerichtlicher Sanktionen zusammenzuarbeiten und die erfolgreiche Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft zu erleichtern; und
in der Erwägung, daß diese Ziele erfüllt werden sollen, indem Ausländern, denen wegen der Begehung einer strafbaren Handlung ihre Freiheit entzogen ist, Gelegenheit gegeben wird, die gegen sie verhängten Sanktionen in ihrer Heimat zu verbüßen;
sind wie folgt übereingekommen: