Bundesrecht konsolidiert

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Überstellung verurteilter Personen (Thailand) § 0

Kurztitel

Überstellung verurteilter Personen (Thailand)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 443/1994

Typ

Vertrag – Thailand

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1994

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.09.1992

Index

29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Titel

(Übersetzung)
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH THAILAND ÜBER DIE ÜBERSTELLUNG VERURTEILTER PERSONEN UND DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VOLLZIEHUNG STRAFGERICHTLICHER SANKTIONEN
StF: BGBl. Nr. 443/1994 (NR: GP XVIII RV 976 AB 1158 S. 131. BR: AB 4629 S. 574.)

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Thailand;

in dem Wunsch, bei der Vollziehung strafgerichtlicher Sanktionen zusammenzuarbeiten und die erfolgreiche Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft zu erleichtern; und

in der Erwägung, daß diese Ziele erfüllt werden sollen, indem Ausländern, denen wegen der Begehung einer strafbaren Handlung ihre Freiheit entzogen ist, Gelegenheit gegeben wird, die gegen sie verhängten Sanktionen in ihrer Heimat zu verbüßen;

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Mai 1994 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. August 1994 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2014

Gesetzesnummer

10003249

Dokumentnummer

NOR11003275

Alte Dokumentnummer

N2199437191J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/443/P0/NOR11003275

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