Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda) § 0

Kurztitel

Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 425/1994

Typ

Vertrag – Uganda

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.04.1992

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 425/1994

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Uganda,

IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren finanziellen und technischen Zusammenarbeit ergibt,

UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

SIND über die finanzielle Zusammenarbeit und technische Hilfe wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 23. April 1992 bzw. 5. August 1993 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, mit 1. November 1993 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2015

Gesetzesnummer

10007549

Dokumentnummer

NOR11007675

Alte Dokumentnummer

N5199437098J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/425/P0/NOR11007675

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