(7)Absatz 7,Eine Kommission ist zu bilden für: Angewandte Informatik, Darstellende Geometrie, Einführung in die Informatik, Geometrisches Zeichnen, Informatik, Mathematik, Schach, Technisches Zeichnen sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik.