(4)Absatz 4,Als Bedingungen im Sinne des Abs. 2 Z 3 sind insbesondere die Dauer des Einsatzes, das Ausmaß der Gefahren, die Häufigkeit der Exposition gegenüber diesen Gefahren und die spezifischen Merkmale jedes Arbeitsplatzes und jedes einzelnen Arbeitnehmers zu berücksichtigen.Als Bedingungen im Sinne des Absatz 2, Ziffer 3, sind insbesondere die Dauer des Einsatzes, das Ausmaß der Gefahren, die Häufigkeit der Exposition gegenüber diesen Gefahren und die spezifischen Merkmale jedes Arbeitsplatzes und jedes einzelnen Arbeitnehmers zu berücksichtigen.