Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitsmarktservicegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 38b
Inkrafttretensdatum
01.01.2004
Außerkrafttretensdatum
31.07.2009
Abkürzung
AMSG
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen
§ 38b.Paragraph 38 b,
Der Vorstand hat eine Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen zu erlassen. In dieser Richtlinie ist insbesondere auch zu regeln, unter welchen Umständen einzelne oder bestimmte Gruppen von Personen, die Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld beziehen, mangels Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit von der Verpflichtung, sich ständig zur Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung bereitzuhalten, befreit werden können.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009
Gesetzesnummer
10008905
Dokumentnummer
NOR40043994