Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll Art. 23

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 304/1994

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 23

Inkrafttretensdatum

28.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

99/09 Meteorologie

Text

Artikel 23

Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls

Jede Streitigkeit zwischen der EUMETSAT und einem Mitgliedstaat oder zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen oder durch den Rat beigelegt wird, wird auf Ersuchen einer Streitpartei in Übereinstimmung mit dem in Artikel 14 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren einem Schiedsverfahren unterworfen.

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023

Gesetzesnummer

10012390

Dokumentnummer

NOR12155102

Alte Dokumentnummer

N9199435627J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/304/A23/NOR12155102

Navigation im Suchergebnis