Bundesrecht konsolidiert

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Futtermittelverordnung 1994 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Futtermittelverordnung 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 273/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.04.1994

Außerkrafttretensdatum

17.04.1996

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Titel

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes, FMG 1993, erlassen werden (Futtermittelverordnung 1994)
StF: BGBl. Nr. 273/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und 2, Paragraph 9,, Paragraph 10, Absatz eins und 2 sowie Paragraph 11, Absatz 2 und 3 des Futtermittelgesetzes 1993, FMG 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 905 aus 1993,, auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3 bis 6 und Paragraph 7, des FMG 1993 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, wird verordnet:

römisch eins. Verordnungstext

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

  § 1      Begriffsbestimmungen

  § 2      Art der Kennzeichnung

2. Abschnitt Einzelfuttermittel

  § 3      Einzelfuttermittel

  § 4      Anforderungen

  § 5      Verpackung

  §§ 6, 7  Kennzeichnung

  § 8      Zusätzliche Kennzeichnung

  § 9      Toleranzen

3. Abschnitt Mischfuttermittel

  § 10     Anforderungen an Mischfuttermittel

  § 11     Zusammensetzung von Mischfuttermitteln

  § 12     Ausnahmen von der Verpackungspflicht

  § 13     Kennzeichnung

  § 14     Bezeichnung

  § 15     Vorgeschriebene Angaben über Inhaltsstoffe und

           Zusammensetzung

  §§ 16-18 Zusätzliche Angaben

  § 19     Toleranzen

4. Abschnitt Zulassung und Verwendung von Zusatzstoffen

  § 20     Zulassung von Zusatzstoffen und Verwendungsbeschränkungen

  § 21     Gehalte von Zusatzstoffen in Futtermitteln

  §§ 22-25 Kennzeichnung von Futtermitteln mit Zusatzstoffen

  § 26     Toleranzen

5. Abschnitt Abgabe und Kennzeichnung von Zusatzstoffen und

   Vormischungen

  § 27     Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen

  § 28     Kennzeichnung von Zusatzstoffen

  § 29     Kennzeichnung von Vormischungen

6. Abschnitt Futtermittel mit unerwünschten und verbotenen Stoffen

  § 30     Höchstgehalt an unerwünschten Stoffen

  § 31     Verbotene Stoffe

                                                            Anlagen

                                                          -----------

Anlage 1   Einzelfuttermittel

Anlage 2   Teil A Mischfuttermittel

Anlage 2   Teil B Kennzeichnung für Mischfuttermittel

Anlage 2   Teil C Gruppen von Einzelfuttermitteln, deren Angabe die

           Angabe von Einzelfuttermittel bei der Kennzeichnung von

           Mischfuttermitteln ersetzt

Anlage 2   Teil D Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehalts

                  von Mischfuttermitteln

Anlage 3   Zusatzstoffe

Anlage 4   Unerwünschte Stoffe

Anlage 5   Verbotene Stoffe

Gesetzesnummer

10010802

Dokumentnummer

NOR11011023

Alte Dokumentnummer

N8199435264J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/273/P0/NOR11011023

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