Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung St. Pölten–Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung St. Pölten–Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 266/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

09.04.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

56/03 ÖBB

Text

Der Trassenverlauf der Linienverbesserung St. Pölten – Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten – Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Gerersdorf und Prinzersdorf wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt in km 62,031 westlich des Bahnhofes St. Pölten, etwa 225 m nach der bestehenden Überführung der Eichendorfstraße und endet bei km 67,806 das entspricht dem Projekts-km 67,611 der ÖBB-Strecke Wien – Salzburg.

Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit., der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Pölten, Gerersdorf und Prinzersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 111) dargestellt und durch die grau schraffiert bzw. grau dargestellten Flächen ausgewiesen, wobei jedoch der Geländestreifen und das Hochleistungsstrecken-Baugebiet mit einer Breite von höchstens 75 m beidseits der projektierten Bahnachse begrenzt ist.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

10007529

Dokumentnummer

NOR12082751

Alte Dokumentnummer

N5199435071J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/266/A1/NOR12082751

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