Bundesrecht konsolidiert

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Art. 1

Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 174/1994

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.03.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

39/05 Zollbegünstigungen

Text

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Tourismus von Rumänien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1992,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 7. Oktober 1993 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 29. April 1994 außer Kraft.

Gesetzesnummer

10004897

Dokumentnummer

NOR12053580

Alte Dokumentnummer

N3199434155J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/174/A1/NOR12053580

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