Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 für Österreich mit 1. August 1994 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, für Österreich mit 1. August 1994 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Ägypten, Barbados, Botsuana, Burkina Faso, Chile, Guinea, Kenia, Lesotho, Libanon, Malawi, Marokko, Nigeria, Rumänien, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Tunesien, Uganda, Ungarn.