Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1992 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 3 für Österreich mit 23. Juni 1993 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1992 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 3, für Österreich mit 23. Juni 1993 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:
Belgien, Dänemark (ohne Grönland und Färöer), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich (einschließlich Guernsey), Zypern, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung ihrer Annahmeurkunde erklärt, daß sie vorläufig von der gemäß Art. 12 eingeräumten Möglichkeit, einzelne oder mehrere Gremien zu benennen, die der Ständige Ausschuß um Auskünfte und Ratschläge ersuchen kann, nicht Gebrauch machen werden. Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung ihrer Annahmeurkunde erklärt, daß sie vorläufig von der gemäß Artikel 12, eingeräumten Möglichkeit, einzelne oder mehrere Gremien zu benennen, die der Ständige Ausschuß um Auskünfte und Ratschläge ersuchen kann, nicht Gebrauch machen werden.