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Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Anl. 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 661/1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 534/1996

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation

Text

                                                           Anlage 6

                                                         ------------

   FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE - SPEZIALLEHRGANG FÜR

                    MEDIZINISCHE VERWALTUNG

                        I. STUNDENTAFEL

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden      Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                  pflichtungs-

                                        Klasse            gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ....................         2                (III)

2. Deutsch .....................         3                 (I)

3. Englisch ....................         2                 (I)

4. Berufskunde .................         1                 III

5. Psychologie und Pädagogik ...         2                 III

6. Organisationslehre und

    Institutionskunde ...........         2                 III

7. Ernährungslehre und Diätkunde         2                 III

8. Rechnungswesen und Informatik         2                  I

9. Anatomie und Physiologie ....         3                 III

10. Pathologie ..................         1                 III

11. Medizinische Fremdwortkunde

    (Terminologie) ..............         1                 III

12. Pharmakologie ...............         1                 III

13. Rechtskunde .................         1                 III

14. Sozialgeschichte ............         1                 III

15. Naturwissenschaftliche

    Grundlagen ..................         2                 III

16. Textverarbeitung *1) ........         3                 III

17. Leibesübungen, Ismakogie und

    Heilgymnastik ...............         2                 IVa

---------------------------------------------------------------------

                                         31

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome Pflichtgegenstände

*2) .............................         4

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß ...................                           *3)

Seminare:

  Fremdsprachenseminar *4) ......                            I

  Allgemeinbildendes Seminar ....                           III

  Fachtheoretisches Seminar .....                           III

  Praxisseminar .................                           IV

---------------------------------------------------------------------

Pflichtgegenstände gesamt .......        35

---------------------------------------------------------------------

B. Verbindliche Übungen:

  1. Kommunikation,

     Gesprächsführung und

     Supervision ................         2                 III

  2. Einführug (Anm.: richtig:

     Einführung) in die

     Therapieformen und

     alternativen Heilmethoden ..         1                 III

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl ...............        38

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Working Knowledge ...............         2                 III

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Speziallehrgang für medizinische Verwaltung hat im Sinne der Paragraphen 52 und 62 a unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der geltenden Fassung, die Aufgabe, in einem einjährigen Bildungsgang Personen, die eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule, eine berufsbildende oder allgemeinbildende höhere Schule (mit Maschinschreibkenntnissen) oder eine kaufmännische Lehre, eine Lehre als Drogist, Spediteur oder Hotel- und Gastgewerbeassistent erfolgreich abgeschlossen haben, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die Betreuungs- und Bürotätigkeiten in medizinischen oder sozialmedizinischen Einrichtungen durchführen zu können.

In diesem Sinne dient der Speziallehrgang der Erweiterung und Vertiefung von Allgemeinbildung und der Vorbereitung auf eine möglichst flexible und teamorientierte Arbeitsweise im medizinischen Verwaltungsbereich.

Der Speziallehrgang strebt eine praxisbezogene Ausbildung an, die die Schüler in ihrer Gesamtheit erfaßt. Die Gewinnung von Kenntnissen, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen erfolgt durch die Erarbeitung von berufsspezifischem Wissen mit schwerpunktartigem Eindringen in Probleme.

Auf diese Weise wird eine Ausbildung angestrebt, die die Schüler

  • Strichaufzählung
    zur Mündigkeit und Verantwortung sich selbst gegenüber,
  • Strichaufzählung
    zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber der sozialen Umwelt und
  • Strichaufzählung
    zu den notwendigen Einsichten, Verfahrensweisen und Haltungen als Voraussetzung für die spezielle berufliche Arbeit befähigt.
Demnach sollen die Schüler zu einer fundierten Auseinandersetzung mit den Strukturen und der Organisation von öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen hingeführt werden, Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation entwickeln und bereit sein, anderen helfend und beratend beizustehen sowie von sich selbst Leistungen zu verlangen.
Insbesondere sollen die Schüler befähigt werden
  • Strichaufzählung
    zu zielgerichteter Beobachtung und Wahrnehmung;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Probleme zu erkennen und Ansätze zu deren Lösung zu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    medizinische und pharmazeutische Begriffe richtig zu schreiben, zu verstehen und sinngemäß anzuwenden und die Korrespondenz sicher zu erledigen;
  • Strichaufzählung
    systematisch und planvoll selbständig und in der Gruppe zu arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Lern- und Arbeitstechniken sowie Einsichten in wirtschaftliche, wissenschaftliche und soziale Verhaltensweisen im medizinischen Verwaltungsbereich anwenden zu können;
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen sachgerecht nutzen, Informationen auswählen und verarbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Institution und Mensch zu verstehen und durch eine integrative Haltung Institutionen human mitzugestalten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume im Erweiterungsbereich (durch die Bestimmung der schulautonomen Pflichtgegenstände) sowie im Bereich der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    Die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände um insgesamt 4 Wochenstunden oder
  2. Ziffer 2
    ein oder mehrere Seminare mit insgesamt 4 Wochenstunden oder
  3. Ziffer 3
    ein oder mehrere Seminare und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände um insgesamt vier Wochenstunden.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Speziallehrgang dient der Vorbereitung auf die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Verwaltung von Krankenhäusern, Ambulanzen, Krankenkassen, Rehabilitationszentren, größeren Arztpraxen, Einrichtungen für Behinderte sowie medizinischen Forschungsinstituten und pharmazeutischen Unternehmungen.

Gewichtung, Strukturierung und Anordnung von Lehrinhalten darf daher nicht das Ergebnis von Gewohnheit oder unreflektierter Fachpraxis sein, sondern ist stets im Hinblick auf die berufsspezifischen Bildungsziele zu überprüfen.

Wesentliches Unterrichtsprinzip ist, daß die Bedeutungen der in den Bildungszielen beschriebenen Inhalte für die Schüler erkennbar und nachvollziehbar werden und daß alle Gegenstände in der Auswahl ihrer Beispiele auf die Umsetzbarkeit in die Praxis Bedacht nehmen.

An vorhandene Kenntnisse soll angeknüpft werden, erlernte Arbeitstechniken, erworbene Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten sollen gezielt zur Steigerung des Unterrichtsertrages eingesetzt werden.

Der Unterricht ist den speziellen Gegebenheiten, allfälligen Neuerungen in der Verwaltung sowie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. Aktuelles Geschehen ist in den Unterricht zu integrieren. Dies soll durch eine enge Zusammenarbeit aller Lehrer und durch eine häufige Überprüfung der praktischen Relevanz der Lehrinhalte erzielt werden.

Der Unterricht soll durch den Einsatz aller zur Verfügung stehenden Hilfsmittel interessant, lebhaft und motivierend gestaltet werden. Alle Sozialformen des Lehrens und Lernens sind in den Unterricht einzuplanen, wobei die Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler durch positive Verstärkung und aktivierende Impulse im Vordergrund zu stehen hat.

Im Unterricht ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die vielfältigen Möglichkeiten der Verarbeitung von Lehrinhalten geübt werden. Lehrstoff soll nicht bloß reproduziert werden, sondern mit der größtmöglichen Selbständigkeit innerhalb von Fallbeispielen angewendet werden können. Der Unterricht ist auch durch vor- oder nachbereitendes häusliches Studium als ergänzende oder weiterführende Lernaktivität zu vervollständigen.

Neben den berufsorientierten Lernzielen, soll der Unterricht darauf ausgerichtet sein, daß die Schüler Einsicht in die Notwendigkeit von Weiterbildung gewinnen.

Der Unterricht soll sich nicht in der Vermittlung von Wissen erschöpfen, sondern die Lehrer sollen durch ihr Verhalten, ihre Glaubwürdigkeit und Arbeitseinstellung auch erzieherisch auf die Schüler einwirken, bei der Entwicklung der Persönlichkeit behilflich sein und ihnen die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Staat bewußt machen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    sprachliche Gestaltungsfähigkeit unter Beachtung der Faktoren des kommunikativen Handlungsfeldes erlangen und seine mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, unter Berücksichtigung der im medizinischen Bereich verwendeten Termini, verbessern;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    zu gezielter Gesprächsführung und zur Teilnahme an Diskussionen fähig sein und Sprachform, Redestil und Redestrategien bewußt einsetzen können.

Lehrstoff:

Sprachpflege und Sprachkunde:

Gezielte Wiederholung spezieller Kapitel der Rechtschreibung und Sprachlehre (vor allem S-Schreibung, Groß- und Kleinschreibung, Gebrauch des Dativs und Akkusativs, Beistrichsetzung, schwer ersetzbare und häufig gebrauchte Fremdwörter, medizinische Begriffe).

Bericht, Inhaltsangabe, Erörterung, Kurzfassung und Exzerpt, Beschreibung, Protokoll, Anlegen von Aktenvermerken.

Sprachliche Umsetzung graphischer Darstellungen (Diagramme, Plakate usw.)

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über einen fundierten Wortschatz und das grundlegende medizinische Fachvokabular verfügen, um einfachere Fachliteratur der Fremdsprache inhaltlich verstehen, sichten und übersetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    grammatische Strukturen sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die notwendige kommunikative Kompetenz besitzen, um einfache Gespräche im Büro bzw. in der Praxis sowie am Telefon führen zu können.
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse im englischsprachigen Schriftverkehr besitzen;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagehilfen sicher verwenden können.

Lehrstoff:

English for the office:

Reception, bookings, appointments, using the telephone, simple form

of business letters, using documents.

English in medicine:

Simple dialogues (questions, giving information).

The human body (systems and organs, the skeleton, ....); the main

causes of diseases.

Importance and composition of food.

Organization of hospitals (staff, ....), health organization.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten

4. BERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die Voraussetzungen für seelisches Wohlbefinden und Zufriedenheit der Arbeitenden in ihren Arbeitssituationen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Beschaffenheit von Arbeitssituationen, die die seelisch-geistige Entwicklung der Arbeitenden fördern bzw. hemmen, praktisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    über die gesellschaftspolitische Bedeutung der Humanisierung der Arbeit und die Grundlagen der Ergonomie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Auswirkungen des EDV-Einsatzes auf die Arbeitsbedingungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen Verflechtung verschiedener Tätigkeiten im medizinischen und sozialmedizinischen Bereich erkennen und zu Teamarbeit und flexiblem Handeln fähig sein;
  • Strichaufzählung
    sich der Verantwortung gegenüber dem Betrieb und dem eine Dienstleistung erwartenden Menschen bewußt werden.

Lehrstoff:

Humanisierung der Arbeitsbereiche als interdisziplinäres Bedürfnis.

Arbeitswelt:

Humandefizite und ihre Ursachen; soziale und wirtschaftliche Folgekosten einer inhumanen Arbeitswelt.

Schlüsselbegriffe und Zielvorstellungen einer menschengerechten Arbeitsgestaltung, Faktoren der Arbeitszufriedenheit; Auswirkungen des EDV-Einsatzes und anderer neuer Technologien auf die Arbeitsbedingungen.

Qualifizierung und Qualifikation:

Qualifikation als fortlaufender Prozeß, Qualifizierungsbedingungen

in Arbeitssituationen, Unterforderung und Überforderung und ihre

Folgen.

Grundlagen der Ergonomie:

Zusammenhänge zwischen Wirkraum, Greifraum und Behaglichkeitsraum

sowie zwischen Körperkraft, Alter und Geschlecht.

Berufsfelder im medizinischen, sozialmedizinischen und pharmazeutischen Bereich:

Berufsaufgabe; Arbeitsverrichtungen, allgemeine und psychische Berufsanforderungen; Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung und Wege der beruflichen Weiterbildung.

  1. Ziffer 5
    PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Ziele von psychologischen Tätigkeiten und die Methoden zur Erlangung von psychologischen Erkenntnissen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der einzelnen Lerntheorien für Verhaltensveränderungen, aber auch deren Grenzen, verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Interaktions- und Kommunikationsprozesse kennen und verschiedene Ursachen für Kommunikationsstörungen erkennen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über psychosomatische Zusammenhänge und psychische Erkrankungen und Einsicht in die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die Probleme behinderter und kranker Menschen aufbauen und besondere Probleme von Behinderten analysieren können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Ziele der Pädagogik und Heilpädagogik kennen und Einsicht in die Lern- und Erziehungsfähigkeit des Menschen erlangen;
  • Strichaufzählung
    Einsicht und Verständnis für die Notwendigkeit von Erziehungszielen gewinnen und mögliche Konflikte bei der Umsetzung dieser Ziele bewältigen können.

Lehrstoff:

Allgemeine Psychologie:

Gegenstand, Aufgaben und Ziele der wissenschaftlichen Psychologie, Abgrenzung von Wissenschaft und Populärwissenschaft; Anwendungsgebiete, bei denen Psychologen als Berater, Diagnostiker oder Therapeuten eingesetzt werden.

Allgemeine Entwicklungspsychologie:

Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von menschlichem Verhalten

(Test, Beobachtung, Experiment, Feldforschung);

Entwicklungsbedingungen (Wachstum und Reifung, Prägung und Lernen, Regulation von Anlage und Umwelt, Selbststeuerung).

Entwicklungsbereiche (kritische Zeiten als sensible Phasen und Übergangszeiten).

Ausgewählte Gebiete der Sozialpsychologie:

Lerntheorien (Signallernen, Lernen am Erfolg, Modellernen).

Voraussetzungen, die Verhaltensänderungen erfordern, Schritte der Verhaltensveränderung. Interaktion und Kommunikation, Kommunikationsstörungen.

Einführung in die Psychiatrie:

Oligophrenien, Neurosen, Psychosen, psychosomatische Erkrankungen.

Einführung in die Pädagogik und Heilpädagogik:

Der Mensch als biologische Frühgeburt; die Bedeutung der sozialen Einbindung.

Kommunikation und Lernfähigkeit als zentrale Aufgabe der Pädagogik;

das Recht auf Erziehung.

Erziehungsziele und Aufgaben:

Begründung von Erziehungszielen, das Rollenverständnis der Eltern,

Erziehungsstile.

Behinderte und Kranke im sozialen Umfeld:

Bedeutung, Aufgaben, Realisierungsmöglichkeiten und Grenzen der Behindertenarbeit.

Erfassen biographischer Daten:

Angemessene Fragestellung, Berücksichtigung der Auswertbarkeit von

Daten.

  1. Ziffer 6
    ORGANISATIONSLEHRE UND INSTITUTIONSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Organisation des Gesundheitswesens und die Möglichkeiten, die das soziale System bietet, kennen;
  • Strichaufzählung
    zum Umgang mit ärztlichen und medizinischen Institutionen fähig sein und Organisationsformen und -abläufe in Arztpraxen kennen;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Arzneimittel- und Infektionslehre erwerben;
  • Strichaufzählung
    apparative Einrichtungen in medizinischen Institutionen bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus der Kommunikationslehre als wichtigsten Bestandteil jeglicher Interaktion einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    zu entsprechendem Verhalten bei medizinischen Notfällen fähig sein;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über alternative Heilmethoden haben.

Lehrstoff:

Bereiche und Aufgaben des Gesundheitswesens:

Präventiv, kurativ, Rehabilitation; ambulant, stationär.

Organisation der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung, soziale Dienste;

Vorsorgemedizin während der Schwangerschaft, Schulzeit und im Erwachsenenalter.

Hauskrankenpflege in allen Altersstufen, Einbindung aller

Hilfsorganisationen des Gesundheitssystems.

Infektionslehre:

Einführung in die Bakteriologie und Virologie, Mykologie,

Parasitologie und Protozoologie.

Bedeutung der Impfung, Impfplan, Impfdokumentation.

Krankenhaus- und Ordinationshygiene.

Organisation in Ordinationen:

Funktionskreise einer Sprechstundenhilfe unter Berücksichtigung von

organisatorischen und medizinischen Funktionen.

Einführung in Vorgänge der Kommunikation und ihre Wichtigkeit beim Umgang mit Patienten, Klienten und der eigenen Umwelt; „klientenzentrierte Gesprächsführung”.

Instrumente, Apparate, Geräte:

Die Hauptaufgabe der physikalischen Therapie, EKG, EEG, Labor,

Röntgen, Ultraschall und andere Diagnosegeräte.

Notfallkunde:

Akute Notfälle; Erkennung und Laienbeurteilung des akuten Notfalls, Bergung, Lagerung, Schockverhütung und -bekämpfung, Atemspende und Herzmassage, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Blutungen, mechanischen, chemischen und thermischen Unfällen und Vergiftungen.

Der verantwortungsvolle Umgang mit der eigenen Gesundheit, gesunde Lebensweise und Vorsorgemedizin als Gesundsheitsprophylaxe.

Alternative Behandlungsformen durch Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie, Reflexzonenmassage, Bäder-, Trink- und Fastenkuren.

  1. Ziffer 7
    ERNÄHRUNGSLEHRE UND DIÄTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gründliche Kenntnisse über Zusammenhänge zwischen vollwertiger Ernährung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit als Vorbereitung auf den Beruf und im eigenen Interesse erwerben;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung bedarfsgerechter Ernährung für die Gesundheitsvorsorge kennen und durch intensive Erarbeitung von Ernährungswissen Werbung, unsachgemäße Empfehlungen und modische Trends erkennen können;
  • Strichaufzählung
    häufig verwendete Kostformen aus dem Bereich der Krankenkost erarbeiten und Einsicht in die Notwendigkeit von Diätvorschriften gewinnen;
  • Strichaufzählung
    befähigt sein, dem kranken Menschen sachlich begründete Hilfestellung zu geben;
  • Strichaufzählung
    Ernährungs- und Verzehrgewohnheiten kritisch betrachten und gegebene Speisepläne und Ernährungsstatistiken analysieren können;
  • Strichaufzählung
    persönliche Verantwortung im Hinblick auf die Volksgesundheit und das Konsumverhalten im Zusammenhang mit der Ernährung tragen.

Lehrstoff:

Ernährung des gesunden Menschen:

Nahrung und Gesundheit (Inhaltsstoffe der Nahrung, Aufgaben; Energie- und Nährstoffbedarf).

Nähr- und Wirkstoffe (Bedeutung von Eiweiß, Fett und Kohlehydraten und von Vitaminen und Mineralstoffen; Bedarfsdeckung in verschiedenen Lebensabschnitten; Zusammensetzung, Arten, Eigenschaften, Vorkommen; Bedeutung für den menschlichen Organismus).

Beurteilung von Tages- und Wochenspeiseplänen.

Besondere Kostformen:

Altersabhängige Kost (Nähr- und Wirkstoffbedarf bei Kindern,

Jugendlichen und Berufstätigen, Besonderheiten in der Ernährung des

alten Menschen).

Therapeutische Kost.

Allgemeine Schonkost.

Diätetische Möglichkeiten bei:

Obstipation und Diarrhoe,

Stoffwechselerkrankungen (Adipositas, Hyperuricämie,

Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie, Hypertonie, Diabetes,

Bulimie),

diversen Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Schadstoffbelastung der Nahrungsmittel.

Beurteilung von alternativen Kostformen.

Bearbeitung von Gesundheitsberichten und Statistiken über

Verbrauchergewohnheiten.

  1. Ziffer 8
    RECHNUNGSWESEN UND INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Bedeutung und Aufgaben eines geordneten Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Organisation von öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen anwenden können und den administrativen Bereich einer Praxis organisieren können;
  • Strichaufzählung
    praxisnahe Geschäftsfälle aus dem Bereich des Gesundheitswesens - auch mit Computerunterstützung - abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit, Ordnung und Ausdauer erkennen.

Lehrstoff:

Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche Grundlagen, Belegwesen. Das Rechnungswesen im Krankenhaus und in der Ordination.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Beispiel einer medizinischen Praxis.

Ausgewählte Kapitel aus der Steuerlehre und dem Beihilfenrecht:

Umsatzsteuer (mit besonderer Berücksichtigung vereinnahmter Entgelte, Berechnung der Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung);

Einkommensteuer (Einkunftsarten mit Rücksicht auf spezielle Bedürfnisse von Ärzten);

Lohnsteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung und Verbuchung von Gehältern und Löhnen, Überstunden, Sonderzahlungen, Arbeitnehmerveranlagung; Errechnung der lohnabhängigen Beiträge und Abgaben und deren Verbuchung;

Arbeitspapiere, An- und Abmeldungen bei Krankenkassen;

Schriftverkehr im Rahmen einer Arztpraxis:

Ausstellung von Honorarnoten, Mahnungen, Quittungen, Überweisungen, Schecks usw.

Administrative Organisation der Sprechstunden (bzw. Ordinationen):

Funktionskreis einer Sprechstundenhilfe unter Berücksichtigung von organisatorischen und medizinischen Funktionen: Empfang des Patienten, Telefondienst, Bestellsysteme, Karteiführung, Formularwesen, Kassenabrechnung und Befunde.

Elektronische Datenverarbeitung:

Einsatzmöglichkeiten, Organisation, Praktische Übungen für den

medizinischen und pharmazeutischen Bereich.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten

  1. Ziffer 9
    ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die gesamte Anatomie des menschlichen Körpers sowie wichtige Grundkenntnisse über die physiologischen Gesetzmäßigkeiten erwerben;
  • Strichaufzählung
    fremdsprachige Bezeichnungen der Organstrukturen und sonstige fachspezifischen Begriffe beherrschen;
  • Strichaufzählung
    diktiertes und gesprochenes medizinisches Vokabular verstehen, zuordnen und anwenden können, medizinische Briefe und Texte nach Vorlage richtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und sonstige Informationsmöglichkeiten handhaben können.

Lehrstoff:

Die Zelle:

Definition, Bau, Zellteilung, Austausch mit dem zwischenzelligen

Milieu.

Gewebe:

Definition, Epithelgewebe, Stützgewebe (Bindegewebe, Fettgewebe, Knorpelgewebe, Knochengewebe), Muskelgewebe, Nervengewebe; Funktion

der verschiedenen Gewebstypen.

Form und Funktion des Bewegungsapparates:

Passiver Bewegungsapparat (Gelenkslehre), aktiver Gelenksapparat (Skelettmuskulatur), obere und untere Extremitäten, Rumpf, Kopf.

Form und Funktion des Verdauungsapparates, Ernährung:

Einteilung des Verdauungstraktes, Funktion, Enzyme, Stoffwechsel.

Mundhöhle, Zunge, Zähne, Speicheldrüse, Gaumen, Rachen, Schlund, Speiseröhre, Magen, Bauchspeicheldrüse, Leber, Dünndarm, Dickdarm, Mastdarm, Bauchfell; Übersicht über den Verdauungsvorgang.

Aufbau und Funktion der Milz, die Abwehrkräfte des Körpers.

Blut und Blutgefäße:

Aufgaben und Eigenschaften, Blutgerinnung, rote und weiße Blutzellen, Blutgruppen.

Bau und Funktion der Blutgefäße, Arterien, Venen.

Blutkreislauf:

Form und Funktion; der Kreislauf vor und nach der Geburt; das Herz.

Atemapparat:

Form und Funktion, äußere und innere Atmung, Nasenhöhlen, Rachen, Kehlkopf (Funktion), Luftröhre, Stammbronchien, Bronchialbaum, Lungen und Brustfell.

Harnapparat:

Bau und Funktion, Aufgaben; die Niere, die Bildung des Harns,

Funktionsprüfung der Niere, Nierenkelche, Nierenbecken, Harnleiter,

Harnblase, Harnröhre.

Geschlechtsapparat:

Aufbau und Funktion; geschlechtliche Differenzierung, der männliche

und weibliche Geschlechtsapparat, die Brustdrüse.

Die hormonelle Steuerung:

Hypophyse, Zirbeldrüse, Schilddrüse, Nebenschilddrüse,

Inselapparat, Geschlechtsdrüsen, Mutterkuchen, Thymusdrüse,

Hypothalamus.

Die nervöse Steuerung:

Bau und Funktion des Nervensystems, das zerebrospinale Nervensystem, das Hirn, die Hirnabschnitte; Rückenmark: Lage und Hüllen; periphere Nerven: Hirnnerven, Rückenmarksnerven, das autonome Nervensystem, Parasympaticus, Sympaticus, vegetative Geflechte von Brust, Bauch und Becken.

Form und Funktion der Sinnesorgane:

Gesichtsinn, statoakustischer Apparat, Vestibulapparat, Geschmack,

Geruch, Haut und mechanische Kontaktorgane.

10. PATHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    systematische Kenntnisse über allgemeine und spezielle Pathologie des menschlichen Organismus erwerben und die fremdsprachigen Bezeichnungen der Organstrukturen und Krankheitsbilder kennen;
  • Strichaufzählung
    diktiertes und gesprochenes medizinisches Vokabular verstehen, zuordnen und anwenden können, medizinische Briefe und Texte nach Vorlage richtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und sonstige Informationsmöglichkeiten handhaben können.

Lehrstoff:

Allgemeine Pathologie:

Gesundheit und Krankheit, Tumore, Entzündungen, Störungen des Kreislaufes und des Flüssigkeitshaushaltes, Stoffwechselstörungen, Stoffwechselerkrankungen, Mangelerkrankungen.

Spezielle Pathologie:

Übersicht über die Erkrankungen bzw. Fehlfunktionen des Bewegungsapparates, des Verdauungsapparates, des Herz/Kreislaufsystems, des Blutes, des respiratorischen Systems, des Harnapparates, des Geschlechtsapparates, der hormonellen Steuerung, des Nervensystems und der Sinnesorgane.

Verfahren zu deren Diagnose und Therapie sowie spezielle Terminologie.

  1. Ziffer 11
    MEDIZINISCHE FREMDWORTKUNDE (TERMINOLOGIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    pharmakologische und medizinische Begriffe, diktiertes und gesprochenes pharmakologisches und medizinisches Vokabular verstehen, zuordnen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    medizinische und pharmazeutische Texte nach Vorlage richtig wiedergeben können.

Lehrstoff:

Erkrankungen, Untersuchungsmethodik und Befundwesen aus folgenden

Bereichen:

Praktischer Arzt, Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Kiefer- und Gesichtschirurgie, Facharzt für Neurochirurgie, Facharzt für Unfallchirurgie, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Kinderheilkunde, Facharzt für Lungenkrankheiten, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Facharzt für Urologie, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für Radiologie, Facharzt für physikalische Therapie, Facharzt für Labormedizin, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

12. PHARMAKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    systematische Kenntnisse über allgemeine und spezielle Pharmakologie erwerben;
  • Strichaufzählung
    pharmakologische Therapieansätze der einzelnen Krankheitsbilder kennen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kenntnisse aus verschiedenen medizinischen Bereichen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    im pharmakologischen Bereich auch selbständig arbeiten können.

Lehrstoff:

Allgemeine Pharmakologie:

Grundlagen der Pharmakologie (Arzneimittel, Arzneiformen, Forschung und Gewinnung).

Pharmakokinetik (Resorption, Verteilung, Metabolismus, Pharmakodynamik, unerwünschte Wirkung).

Spezielle Pharmakologie:

Wirkstoffe; Medikamente zur Beeinflussung der vegetativen Innervation; herzwirksame Pharmaka; Arzneimittel, die auf das Blut einwirken; Pharmaka bei Erkrankungen des Respirationstraktes;

Pharmaka bei Erkrankung des Gastro-Intestinaltraktes; Diuretica;

Hormone; Pharmaka, die auf das ZNS einwirken; Pharmaka zur Behandlung von Infektionskrankheiten.

13. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Rechtsstaat und Demokratie kennen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die für das persönliche und insbesondere das berufliche Leben von Bedeutung sind, kennen;
  • Strichaufzählung
    über ein geschultes Rechtsempfinden sowie eine geschulte Denk- und Urteilsfähigkeit verfügen und sich seiner Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die Rechts- und Ordnungsprinzipien im staatlichen und beruflichen Leben haben.

Lehrstoff:

Allgemeine Einführung:

Grundlegende Begriffe; Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit

(Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit).

Schuldrecht:

Grundzüge unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzes

(Voraussetzung und Umfang des Schadenersatzes), der Dienstnehmerhaftpflicht und der Amtshaftung.

Strafrecht:

Grundlegende Begriffe; Wesen und Zweck der Strafe; wesentliche Bestimmungen des besonderen Teils des Strafrechtes (Delikte, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung bzw. der Ausübung des Krankenpflegedienstes stehen, Umweltschutzbestimmungen).

Datenschutzrecht.

Grundzüge des Sanitätsrechtes, des Sozialversicherungsrechtes, des Krankenanstaltengesetzes und des Krankenpflegegesetzes.

Arzneimittelrecht:

Berücksichtigung der für den Pharmareferenten maßgeblichen Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Rezeptpflichtgesetzes und des ASVG.

Funktion und Aufbau der PHARMIG, Arzneimittel, Arzneispezialitäten, Register, Kennzeichnung, Gebrauchsinformation, Werbebeschränkungen, Vertrieb, Pharmareferent, Strafbestimmungen, Rezeptpflicht, Arzneibuch, Arzneiwareneinfuhr, österr. Pharmawirtschaft, Nachschlagwerke.

Grundzüge des Arbeitsrechtes:

Arbeitsvertrag, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, privatrechtliches Dienstverhältnis, Kollektivvertrag, Arbeitnehmerschutz. Arbeitszeitgesetz.

14. SOZIALGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und Beruf benötigtes historisches Wissen soweit verfügen, daß er dieses für politisches und soziales Handeln nützen kann;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zu interkultureller Begegnung und friedlicher Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

Das 19. und 20. Jahrhundert mit seinen historischen und gesellschaftlichen Veränderungen, soweit es für das Verständnis gegenwärtiger Ereignisse nötig ist, einschließlich der Geschichte der Medizin und der Krankenpflege.

Soziale Strukturen:

Entwicklung und mögliche Zukunftsperspektiven.

Der moderne Sozialstaat:

Aufbau, Funktion und Probleme, aufgezeigt an aktuellen Ereignissen.

  1. Ziffer 15
    NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Humanökologie als eine neue umfassende, integrierende Wissenschaft kennenlernen, die sich mit den Wechselbeziehungen zwischen dem Menschen und seiner Umwelt beschäftigt;
  • Strichaufzählung
    über das Einwirken chemischer, physikalischer und biogener Einflüsse auf den Menschen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die bei der Erforschung der Umweltfaktoren angewendeten wissenschaftlichen Methoden kennenlernen und über Richtlinien und Gesetze, welche die Behandlung dieser Faktoren betreffen, informiert sein;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, selbst zu urteilen und zu beurteilen, dh. Umwelteinflüsse zu identifizieren und zu klassifizieren und mögliche Wirkungen auf den menschlichen Körper richtig einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen dem Handeln des Menschen und den Auswirkungen auf Stoffkreisläufe und ökologische Gleichgewichte in verschiedenen Lebensräumen begreifen;
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß Veränderungen in Ökosystemen akute und nachhaltige Folgen haben können und mit direkten oder indirekten Auswirkungen für die ganze Gesellschaft bzw. Menschheit zu rechnen ist;
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß es die Pflicht jedes Menschen ist, seinen Nachkommen eine lebenswerte, intakte Umwelt zu hinterlassen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewußt mit der Natur, den Mitmenschen und dem eigenen Körper umgehen und sein Wissen über Humanökologie als Multiplikator weitergeben können.

Lehrstoff:

Grundlagen und Terminologie:

Wichtige Begriffe und Inhalte aus den Bereichen Chemie, Physik, Biologie und Ökologie, die für die Beschreibung von Stoffen, Vorgängen und Zusammenhängen laufend verwendet werden.

Stoffe, mit denen der Mensch in Kontakt kommen kann:

Herkunft; Eigenschaften; Art des Kontaktes mit dem Organismus;

Einflüsse auf Körperfunktionen bzw. Auswirkungen auf die Gesundheit und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Wirkungsminderung;

Alternativen; Auswirkungen auf die Umwelt.

Allgemeines über Umweltchemikalien (Eintrittsmöglichkeiten in die Umwelt, Transport- und Verteilungsvorgänge, Abbaumechanismen);

Boden; Luft und Luftverschmutzung; Wasser; Nahrungsmittel; Wasch- und Reinigungsmittel; Kosmetika; Bekleidung; Genußmittel und Drogen;

Baustoffe; Chemikalien im Wohn-, Freizeit- und Arbeitsbereich.

Physikalische Einflüsse, mit denen der Mensch in Kontakt kommen kann:

Herkunft; Eigenschaften; Art des Kontaktes mit dem Organismus;

Einflüsse auf Körperfunktionen bzw. Auswirkungen auf die Gesundheit und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Wirkungsminderung;

Alternativen; Auswirkungen auf die Umwelt.

Der ergonomisch eingerichtete und umweltfreundliche Büroarbeitsplatz mit PC;

Elektrische Gleich- und Wechselfelder, elektromagnetische Strahlung, Unfälle durch Strom; Elektrosmog; Infrarot- und Ultraviolettstrahlung, sichtbares Licht; Radioaktivität; Erdstrahlen;

Klima und Wetter; Vibrationen; Lärm.

Physikalische Grundlagen medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Die belebte Umwelt des Menschen:

Ekto- und Endoparasiten des Menschen;

Tiere und Pflanzen als nützliche und schädliche Mitbewohner,

Lieferanten von Nahrungs- und Heilmitteln sowie als Therapeuten;

Biotop- und Landschaftsschutz;

Globaler Umweltschutz.

16. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus verschiedenen Bereichen der medizinischen Verwaltung (Arztpraxen, Spitalsverwaltung, Ambulanzen, Sanatorien, Pflegeheimen usw.) formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, selbständig die Abwicklung organisatorischer Tätigkeiten in Arztpraxen, Ambulanzen, Sanatorien, Spitalsverwaltungen usw. durchzuführen;
  • Strichaufzählung
    mit den in der medizinischen Verwaltung üblichen Kommunikations- und Organisationsmitteln verantwortungsvoll, rationell, selbständig und wirkungsvoll umgehen können.
Insbesondere soll er
  • Strichaufzählung
    das Zehnfinger-Tastschreiben mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Nettoanschlägen pro Minute sowie mit etwa 60 Silben pro Minute nach Diktat unterschriftsreif beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Gewandtheit im sicheren Erstellen von medizinischen Schriftstücken nach Vorlage von Arztbriefen, Befunden, Honorarnoten, Protokollen, Anforderungslisten, Krankenkassenschecks, Aufstellungen und Tabellen, Laborbefunden, Karteien usw. erreichen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.

Lehrstoff:

Zehn-Finger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 180 Anschlägen pro Minute. Richtlinien für Maschinschreiben laut ÖNORM der medizinischen Praxis angepaßt. Aufnahme eines Diktates mit einem im medizinischen Alltag üblichen Text mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 Silben pro Minute.

Geläufigkeitsübungen mit medizinischen Fachausdrücken und aus anderen Unterrichtsbereichen. Schreiben nach in der medizinischen Praxis vorkommenden Textvorlagen wie: Befunde, Berichte, Anamnesen, Überweisungen, Krankenkassenschecks, Karteiblätter, Telefon- und Besprechungsnotizen, Honorarnoten, Tabellen, Listen, Statistiken, Aufstellungen usw. Schreiben von fremdsprachigen Texten medizinischer Art nach Vorlage und Diktat. Übungen zum Schriftverkehr der Sozialversicherungsträger, der Kuranstalten, der Sanatorien und Rehabilitationszentren.

Fehlerfreies, exaktes und formgerechtes Übertragen von Texten aus der medizinischen Praxis. Gestaltung schwieriger Schriftstücke aus dem medizinischen Geschäftsverkehr sowie englischer Texte. Selbständiges Verfassen von Protokollen verschiedenster Art (Gesprächs-, Kurz- und Beschlußprotokolle) auf Grund von Gesprächsnotizen, formale Gestaltung.

Anwendung von Textverarbeitungsprogrammen und anderer Anwendersoftware in der medizinischen Verwaltung unter Einbeziehung der bereits erlernten Arbeitstechniken (zB Phonotypie). Erstellen eines elektronischen Texthandbuches und einer Datenbank, die die sozialmedizinischen Aspekte berücksichtigen (Bausteinkorrespondenz, Serienbriefe usw.). Selbständiges Lösen praxisorientierter Problemstellungen anhand von Fallbeispielen aus der medizinischen Praxis.

Büroorganisation und -kommunikation im medizinischen Bereich:

Gestalten häufig verwendeter Ablage- und Karteisysteme aus der medizinischen Verwaltungspraxis. Anwenden telekommunikativer Möglichkeiten im sozialen Verwaltungsdienst. Terminevidenz und Terminplanung.

Effizientes und zielgerichtetes Telefonierens mit besonderer Berücksichtigung des humanen, emotionalen Aspekts.

Überblick über den jeweiligen Stand der Hard- und Software mit besonderer Berücksichtigung des medizinischen Verwaltungsbereiches.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 17
    LEIBESÜBUNGEN, ISMAKOGIE UND HEILGYMNASTIK

Lehrplan für Leibesübungen (Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich Ismakogie und Heilgymnastik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum Bewegen, Leisten und zu gesunder Lebensführung durch entsprechende Zielsetzungen weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich der Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung für Alltag und Beruf und der Bedeutung einer sinnvollen sportlichen Freizeitgestaltung bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    sich der Fachliteratur und Fachsprache bedienen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeit der Gesundheitsförderung in Bewegungserziehung und Freizeitgestaltung durch Sport erkennen und gleichzeitig Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Planung und Organisation von Bewegungsangeboten beherrschen;
  • Strichaufzählung
    eine biologisch einwandfreie Haltungs- und Bewegungsform, hauptsächlich bei den Bewegungen des Alltages und der Arbeit, erlangen;
  • Strichaufzählung
    Haltungsschäden erkennen und vermeiden bzw. Fehlhaltungen verbessern;
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Harmonie der Bewegung und das Zusammenspiel aller Muskelgruppen im Körper erlangen;
  • Strichaufzählung
    Freude an der Bewegung und einen gesunden Leistungswillen entfalten;
  • Strichaufzählung
    zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewußter Einordnung in die Gesellschaft fähig sein;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen gesunder Lebensführung an andere vermitteln können.

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Konditionsfördernde Arbeit in Form von Gehen, Laufen, Schwimmen, Gymnastik;

Kräftigungs-, Geschmeidigkeits- und Lösungsübungen zur Leistungsverbesserung und zur Vorbeugung von Haltungsschäden. Muskelfunktionstests.

Entwicklung eines täglichen Übungsprogramms.

Sicherheit und Unfallverhütung.

Wirbelsäulengymnastik:

Spezielle Programme für die einzelnen Wirbelsäulenabschnitte (Dehnung, Kräftigung, Beweglichkeit). Fuß- und Beckenbodengymnastik.

Kurzprogramm für den täglichen Gebrauch (Vorbeugung gegen berufsspezifische Erkrankungen und Haltungsschäden).

Gymnastik im Wasser:

Schwimmen als Herz- und Kreislauftraining und als Therapie;

Praktische Erprobung der physikalischen Gegebenheiten im Wasser.

Ismakogie:

Abstimmen der Bewegungen auf den Schwingungsrhythmus der Muskeln im Körper (aufgabengerechter Einsatz der Muskulatur);

Erkennen und Beheben von Bewegungs- und Haltungsbeschwerden.

Massage und Akupressur:

Einführung in die klassische Massage; Akupressur und einfache Techniken der klassischen Massage zur Selbsthilfe.

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände um insgesamt vier Wochenstunden oder
  2. Ziffer 2
    ein oder mehrere Seminare mit insgesamt vier Wochenstunden oder
  3. Ziffer 3
    ein oder mehrere Seminare und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände um insgesamt vier Wochenstunden.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Verbindliche Übungen

  1. Ziffer eins
    KOMMUNIKATION, GESPRÄCHSFÜHRUNG UND SUPERVISION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    kooperative Verhaltensweisen und Kommunikationsmuster unter besonderer Berücksichtigung der Teamarbeit erlernen und einüben und zur Förderung der Gruppenzusammenarbeit fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Supervision als Psychohygiene erfahren;
  • Strichaufzählung
    Sensibilität zur Selbsthilfe und Hilfe anderen gegenüber entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die eigene Position in einer Gruppe erfahren, erkennen und ausdrücken lernen;
  • Strichaufzählung
    Kommunikation aktiv mitgestalten und mitverantworten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeit in der Schule, Konflikte mit Mitschülern, Lehrern, in der Familie reflektieren und ausdrücken können;

Lehrstoff:

Fördernde und hemmende Verhaltensweisen in Gruppen.

Führung eines Gespräches mit Kollegen, Vorgesetzten, Patienten, Klienten usw.

Konfliktbewältigung:

Umgang mit Spannungen, Aggressionen, Streß in Gruppen und im Alltagsgeschehen.

Bedeutung und Auswirkungen von Behinderung, Krankheit; Verhaltensauffälligkeit in bezug auf die Kommunikationstypen.

Gruppendynamische Grundregeln.

Reflexionsgespräche und Supervision:

Entlastung und Hilfe, um in schwierigen Situationen zurecht zu

kommen;

Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden psychosozialer Präventiv- und Begleitmaßnahmen, um der Gefahr von Streß und Abstumpfung im Sozialberuf zu begegnen.

  1. Ziffer 2
    EINFÜHRUNG IN THERAPIEFORMEN UND ALTERNATIVE HEILMETHODEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Sensibilität für eigene Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Hilfe gegenüber anderen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Therapieformen, ihre Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen kennen;
  • Strichaufzählung
    durch das Erleben von Therapien Vorurteile gegenüber therapeutischen Hilfen abbauen;
  • Strichaufzählung
    über alternative Heilmethoden Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Kennenlernen verschiedener Therapieformen:

Einsatz, therapeutische Wirkung, Möglichkeiten und Grenzen.

Ansätze und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Therapeuten.

Psychotherapien:

Schulen und Methoden.

Therapien für Zielgruppen:

Drogenabhängige, Familien, Behinderte, alte Menschen, Unfallopfer

usw.

Alternative Heilmethoden:

Aufzeigen des großen Spektrums; Merkmale und Unterschiede.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

WORKING KNOWLEDGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der sprachlichen Fertigkeiten in jenen (3 bis 5) Fremdsprachen erwerben, die als Hilfestellung im medizinischen bzw. sozialmedizinischen Bereich in Österreich gebraucht werden;
  • Strichaufzählung
    sich in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt ausdrücken können;
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten des Lebens und der Kultur anderer Sprachräume achten und zu internationaler Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

Kommunikationsthemen:

Einfache Phrasen bezüglich persönlicher Daten, Wohnung, Kleidung und Beruf, des menschlichen Körpers; häufige Krankheiten und sich wiederholende Situationen bei Arztbesuchen;

Ausspracheschulung, Alphabet, Fragestellung, Verneinung, sprachliche Besonderheiten.

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*1) Mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung Anmerkung, richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR12112203

Alte Dokumentnummer

N6199658293J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/661/ANL6/NOR12112203

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