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Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 661/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 198/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5 und
7, BGBl. Nr. 661/1993 und § 5 Z 1, BGBl. II Nr. 571/2003)
1.9.2006 (I. bis IV. Jahrgang)
1.9.2007 (V. Jahrgang)

Text

                                                           Anlage 2

           HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

                          I. STUNDENTAFEL *1)

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände             Wochenstunden             Lehrver-

                                 Jahrgang                verpflich-

                         I.  II.  III.  IV.  V.  Summe  tungsgruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

  1. Religion ........   2    2    2    2    2    10       (III)

  2. Sprache und

     Kommunikation:

     2.1 Deutsch .....   3    2    2    2    3    12        (I)

     2.2 Kommunikation

         und

         Präsentation

         *2) .........   -    -    2    -    -     2        III

     2.3 Fremd-

         sprachen:

         2.3.1

         Englisch ....   3    3    3    3    3    15        (I)

         2.3.2 Zweite

         lebende

         Fremdsprache

         *3) .........   3    3    3    2    3    14        (I)

3. Humanwissen-

   schaften:

   3.1 Geschichte und

       Kultur ........   -    -    -    3    2     5        III

   3.2 Psychologie und

       Philosophie ...   -    -    -    2    2     4        III

4. Kunst:

   4.1 Musikerziehung

       *4) ...........   1   (1)  (1)  (1)  (2)  1+(5)     (IVa)

   4.2 Bildnerische

       Erziehung und

       Kreatives

       Gestalten *4) .   3   (1)  (1)  (1)  (2)  3+(5)      IVa

5. Naturwissen-

   schaften:

   5.1 Biologie und

       Ökologie ......   -    -    3    2    -     5        III

   5.2 Chemie ........   3    -    -    -    -     3       (III)

   5.3 Physik ........   -    2    -    -    -     2       (III)

   5.4 Mathematik und

       angewandte

       Mathematik ....   2    2    2    2    -     8        (I)

6. Wirtschaft,

   Politik und Recht:

   6.1 Wirtschafts-

       geographie ....   3    2    -    -    -     5        III

   6.2 Betriebs- und

       Volks-

       wirtschaft ....   -    3    2    2    2     9         II

   6.3 Politische

       Bildung und

       Recht .........   -    -    -    2    2     4        III

   6.4 Rechnungswesen

       und

       Controlling

       *5) ...........   3    2    2    2    3    12         I

7. Informations-

   management:

   7.1 Informations-

       und

       Office-

       management

       6*) ...........   2    2    -    -    -     4        III

   7.2 Angewandte

       Informatik ....   -    -    2    2    2     6         I

8. Ernährung,

   Gastronomie und

   Hotellerie:

   8.1 Ernährung .....   -    2    2    -    -     4        III

   8.2 Küche und

       Service .......   3    4    3    4    -    14        IV

   8.3 Betriebs-

       organisation ..   -    -    2    -    -     2        II

9. Bewegung und Sport    2    2    2    2    2    10       (IVa)

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Stammbereich            33   32   33   33   28   159

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2.     2    3    3    4    4    16

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 35   35   36   37   32   175

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *7)

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

  1. Ausbildungsschwerpunkte: *8)

     1.1 Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen

         Inhalten:

         Internationale Kommunikation in der Wirtschaft ........  I

         Medieninformatik ......................................  I

         Kulturtouristik ....................................... III

     1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *9)

         Fremdsprachenschwerpunkt ..............................  I

         IT-Schwerpunkt ........................................  I

         Fachtheoretischer Schwerpunkt ......................... III

         Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt .................... IVa

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte                8-16

____________________________________________________________________

2. Seminare: *9)

   Fremdsprachenseminar ........................................  I

   Betriebsorganisatorisches Seminar ...........................  I

   IT-Seminar ..................................................  I

   Allgemein bildendes Seminar ................................. III

   Naturwissenschaftliches Seminar ............................. III

   Künstlerisch-kreatives Seminar .............................. IVa

   Persönlichkeitsbildendes Seminar ............................ III

   Fachtheoretisches Seminar ................................... III

   Praxisseminar ............................................... IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                               0-8

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich      2    3    3    4    4    16

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

Zwölf Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7)

____________________________________________________________________

D. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

____________________________________________________________________

E. Förderunterricht 7)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

*2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Alternativer Pflichtgegenstand im römisch zwei. bis römisch fünf. Jahrgang.

*5) Mit Computerunterstützung.

*6) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

*9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu acht Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und

Förderunterrricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch drei) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
Literatur und Kultur:
Literarische Gattungen und Begriffe.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
  1. Ziffer 21
    Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik. Kritik.
Medien und Wirtschaft:
Arten und Funktionen von Medien. Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.
Sprache der Medien. Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Textsorten der Wirtschaft (Freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Journalistische Textsorten (Bericht, Kommentar, Glosse, Leserbrief ua.).
Interpretieren von Texten und statistischen Daten.
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder Sätze ua.).
Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Erörtern. Appellieren.
Kommentieren. Diskutieren. Debattieren. Adressatenorientierte
Sprachverwendung (Register).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens haben;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.
Lehrstoff:
Kommunikation:
Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache. Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.). Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.
Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.
Rhetorik:
Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache. Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.
Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.
Präsentation:
Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentator/in und Publikum; psychologische Aspekte).
Arten der Präsentation.
Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).
Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, 6-3-5 ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
  • Strichaufzählung
    authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
  • Strichaufzählung
    situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference - gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll 1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei

in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll *1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Lehrstoff:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.
Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

_____________________________________________________________________

*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

_____________________________________________________________________

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Lehrstoff:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich. Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.
Aussereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).
Einigung Europas.
Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte,
Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch und Demokratisierung der
sozialistischen Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.
Migrationsprobleme. Terrorismus. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken;
  • Strichaufzählung
    die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Lehrstoff:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Suchtprävention.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).
Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Philosophie:
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder gemeinsam qualifiziert musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
  • Strichaufzählung
    individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Lehrstoff:
Vokales Musizieren:
Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.
Stimmbildung und Sprechpflege - Bewegung, Lockerung, Haltung,
Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.
Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.
Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer
Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.
Instrumentales Musizieren:
Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.
Harmonische Muster.
Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.
Gestalten:
Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.
Szenisches Gestalten, Collagen.
Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.
Musikkunde:
Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand
signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.
Werkbetrachtung und Werkinterpretation.
Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung,
Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv,
Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.
Notationsformen und Tonsysteme.
Formen und Gattungen der Musik.
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Hören:
Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen,
Funktionsbereichen und Kulturkreisen.
Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.
Musik und Gesellschaft:
Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen
Kulturleben.
Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.
Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.
Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.
Wirkungen und Funktionen von Musik.
Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.
Rhythmik:
Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.
Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.
Bewegung:
Körperhaltung und Bewegungsabläufe; freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen; österreichische und internationale Tänze.
Elektronische Medien und Informationstechnologie:
Nutzung des Internets für Musik.
Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    experimentell arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
  • Strichaufzählung
    problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Lehrstoff:
Kreatives Gestalten:
Produktgestaltung (Gestaltungskriterien - Material, Funktion, Form, Farbe. Werkzeuge und Verfahren; Unfallverhütung. Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten).
Umweltgestaltung (Dekoration und räumliche Gestaltung). Einsatz moderner Medien in der Gestaltung und Dokumentation. Kreativitätstechniken.
Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten.
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).
Skizze, autonome Zeichnung und verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form
und Funktion.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.
Schrift und Lay-out:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.
Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie. Vergleichende Bildbetrachtung.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.
Entwicklung der europäischen Kunst, aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Analyse von Medienprodukten. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
  • Strichaufzählung
    ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
  • Strichaufzählung
    biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
  • Strichaufzählung
    eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
  • Strichaufzählung
    in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Biologie.
Cytologie:
Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe,
Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.
Mikrobiologie:
Grundlagen. Biotechnologie - ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.
Zelle - Gewebe - Organe - Organsysteme - Organismus:
Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.
Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).
Verhaltensbiologie:
Methoden; angeborenes - erworbenes Verhalten.
Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).
Ökologie:
Abiotische und biotische Faktoren.
Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.
Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale
Auswirkungen.
Umwelt- und Naturschutz.
Genetik und Gentechnik:
Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik.
Humangenetik.
Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).
Evolution:
Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.
Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.
Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.
Lehrstoff:
Chemische Methodik:
Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).
Aufstellen von Modellen (Atome - Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).
Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen,
Wechselwirkung zwischen Molekülen.
Chemische Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.
Wasser:
Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).
Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.
Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.
Komplexbildung, Sedimentation.
Luft:
Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Carbonsäuren und deren Derivate.
Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):
Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;
Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.
Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).
Werkstoffe:
Glas, Metalle, Papier.
Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).
Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.
Biochemie:
Chemische Evolution. Enzyme, Nucleinsäuren. Proteinbiosynthese.
Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
  • Strichaufzählung
    physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.
Lehrstoff:
Massen, Teilchen und Felder:
Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).
Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).
Wellen und Strahlung:
Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.
Schallwellen und Akustik.
Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).
Technische Physik:
Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).
Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.
Lehrstoff:
Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;
Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.
Funktionenlehre:
Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.
Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen.
Exponenzial- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen.
Folgen und Reihen.
Elementare Geometrie, Flächen und Körper.
Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.
Differenzialrechnung.
Integralrechnung.
Statistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.
Lineare Optimierung.
Kosten- und Preistheorie.
Extremwertprobleme.
Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei einstündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
    6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geographische Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.
Lehrstoff:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung
auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten
und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial;
demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;
zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz.
Zahlungsformen.
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Kaufmannseigenschaft; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch.
Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.
Rechtsformen der Unternehmung:
Wahl der Rechtsform.
Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Produktion (Industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels -
Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).
Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).
E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).
Marketing:
Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium.
Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle
Entwicklungen.
Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Bewerbung und Einstellungsgespräch.
Kreditinstitute:
Geschäfte der Kreditinstitute.
Investition und Finanzierung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidung.
Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren. Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb).
Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik).
Volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wertpapiere:
Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien;
Wertpapierbörsen.
Betriebliche Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -
entwicklung.
Unternehmensführung:
Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;
Führungsstile.
Personalentwicklung (Mitarbeiterauswahl und -beurteilung, Mitarbeitermotivation, Laufbahnplanung).
Qualitätssicherung.
Aktuelle Managementkonzeptionen.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (ÖNB und EZB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte.
Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht;
Konsumentenschutz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.
EU-Recht.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können.
Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme;
Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan;
Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher der doppelten Buchführung;
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit E-Commerce.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer
und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen (einschließlich der Besonderheiten in Tourismusbetrieben und im E-Commerce).
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.
Kostenrechnung und Controlling (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):
Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;
Betriebsergebnisrechnung.
Jahresabschluss:
Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen. Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften; GmbH. Handelsbilanz - Steuerbilanz.
Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Steuerlehre:
Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.
Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik:
Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei zwei-oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 7
    INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Präsentationsprogramm. Tabellenkalkulation,
Datenbanken.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten).
Typographie und Lay-out.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Online-Inhalte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse,
Verdichtung von Informationen. Einführung in ein Publishing Programm
zur Darstellung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung,
Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:
Planung und Management von Internet-Servern; Topologien,
Protokolle und Dienste.
Publishing:
Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E-, M-Commerce.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 8
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Lehrstoff:
Physiologische Grundlagen der Ernährung:
Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).
Folgen der Über- und Unterversorgung.
Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus. Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung. Würzmittel.
Alkaloidhältige Getränke:
Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische
Bedeutung.
Alkoholfreie Getränke:
Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche
Bedeutung.
Alkoholische Getränke:
Ernährungsphysiologische Bedeutung.
Lebensmittelqualität:
Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige
Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    den professionellen Anforderungen an Erscheinungsbild und Umgangsformen gerecht werden und sich der Verantwortung für die Einhaltung der Betriebshygiene bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Kernkompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit besitzen und in betrieblichen Situationen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache in allen Bereichen beherrschen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie fachgerechten Geräteeinsatzes rationell herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionstechniken der Groß- und Restaurantküche beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Serviertechniken und -abläufe der gehobenen Gastronomie einschließlich Gästeberatung und -betreuung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Fachwissen über Getränke besitzen;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Fachkenntnisse in konkreten Betriebssituationen anwenden können.
Lehrstoff:
Küche:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Küchentechnologie:
Einrichtung und Inventar.
Küchenführung:
Warenbewirtschaftung. Grundlagen der Menüerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Rezepturenverwaltung und Speiseplanerstellung. Küchenfachsprache. Einsatz fachspezifischer Software.
Qualitätssicherung:
Rohware, Produktion, Endprodukt.
Rezepturen, Verarbeitungs- und Garmethoden:
Vorbereitungstechniken. Konservierungsverfahren.
Grundzubereitungen und Garmethoden. Abwandlungen und Verfeinerungen. Spezialtechniken. Portionieren, Anrichten, Garnieren. Convenience-Produkte. Regionale, nationale und internationale Küche. Vollwertküche. Aktuelle Trends.
Großküchenpraxis. Restaurantküchenpraxis.
Service:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Ess- und Tischkultur. Tisch- und Servierinventar.
Fachsprache.
Servicevorbereitung:
Raum- und Inventarvorbereitung. Tischoptik. Gedeckarten. Mise en
place.
Serviceorganisation und -tätigkeiten:
Techniken. Serviersysteme. Servicearten. Servierabläufe.
Service von Spezialitäten.
Arbeitsablauf im Restaurant.
Abrechnungssysteme (Einsatz fachspezifischer Software).
Getränkeservice:
Zubereitung und Service alkaloidhältiger und alkoholfreier
Getränke. Service alkoholischer Getränke.
Arbeiten am Tisch des Gastes:
Marinieren, Flambieren, Tranchieren, Filetieren.
Präsentation und Service von Spezialitäten.
Gästebetreuung:
Umgangsformen. Gästetypologie. Betreuung unterschiedlicher
Zielgruppen. Gästeberatung, Verkaufsgespräch, Beschwerdemanagement.
Verkaufsfördernde Maßnahmen.
Präsentationstechnik:
Eigenpräsentation, Produktpräsentation.
Inhaltliche Gestaltung von Menü-, Speise-, und Getränkekarten.
Mahlzeiten des Tages, aktuelle Trends.
Kaffeehausservice.
Buffetarten.
Bar:
Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe,
Standardrezepturen, Service.
Getränke:
Bier:
Herstellung, Sorten, Marken, Einkauf und Lagerung, Ausschank.
Wein:
Weinbau in Österreich, Weinbaugebiete, Rebsorten, Produktion und Lagerung, Qualitätsbestimmungen, Degustation.
Versetzte Weine:
Arten, Produktionsverfahren.
Spirituosen:
Produktionsverfahren, Arten und Qualitätsmerkmale. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Aperitifs und Digestifs.

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    komplexe Betriebsstrukturen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben verstehen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Betriebsabläufen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Organisation einsehen und danach handeln;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können.
Lehrstoff:
Berufsbilder.
Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:
Betriebsformen, Aufbauorganisation, Betriebsabläufe. Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.
Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung, Zeitmanagement und ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung.
Personalmanagement:
Personaleinsatzplanung. Mitarbeiterführung.
Veranstaltungsmanagement:
Arten, aktuelle Trends. Organisation und Durchführung von
gastronomischen Veranstaltungen.
Einsatz fachspezifischer Software.

  1. Ziffer 9
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Sprachen als Instrument zum Auf- und Ausbau persönlicher und geschäftlicher Beziehungen erfahren und wirtschaftsspezifische Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in das fremdsprachliche Handeln integrieren können;
  • Strichaufzählung
    internationale Usancen im Geschäftsleben kennen und auf Gesprächspartner sowie interkulturelle Gegebenheiten verbal und nonverbal reagieren;
  • Strichaufzählung
    Synergieeffekte im parallelen Spracherwerb nutzen und berufsspezifische sprachliche Kompetenz in beiden Fremdsprachen des Stammbereiches entwickeln;
  • Strichaufzählung
    flexibel in einem mehrsprachigen Kontext kooperieren und interagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Aufgaben im praxisgerechten Zeitrahmen effizient erfüllen;
  • Strichaufzählung
    mit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität in der Öffentlichkeit auftreten können;
  • Strichaufzählung
    unter aktiver Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationsmedien und -technologien berufsbezogene Fakten recherchieren, aufbereiten und schriftlich und mündlich präsentieren;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Strategien zur Erreichung eines Ziels erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Erlernte im Hinblick auf spezielle berufliche Situationen erweitern und differenzieren;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe Qualifikationen kennen und den Wert eines kompletten und vielfältigen Portfolios für die eigene berufliche Entwicklung einschätzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users gemäß den in den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users angestrebt werden soll *2).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    eine klare, vorbereitete Präsentation vortragen, dabei Gründe für oder gegen einen Standpunkt anführen sowie flüssig und spontan eine Reihe von Nachfragen aufgreifen, müssen aber möglicherweise in der zweiten Fremdsprache um Wiederholung bitten, falls zu schnell gesprochen wurde;
  • Strichaufzählung
    schriftlich oder mündlich etwas erörtern, dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern; den eigenen Standpunkt begründen und verteidigen, sowie in Englisch alternative Vorschläge beurteilen, Hypothesen aufstellen und auf Hypothesen anderer reagieren;
  • Strichaufzählung
    Ankündigungen und Mitteilungen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, die in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen werden;
  • Strichaufzählung
    während eines Vortrags, einer Besprechung, einer Konferenz usw. Notizen machen und detaillierte bzw. relevante Informationen zuverlässig weitergeben, sofern das Thema Teil des Lehrstoffs ist und der Input klar und gut strukturiert ist;
  • Strichaufzählung
    längere Texte nach wesentlichen Aussagen bzw. gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
  • Strichaufzählung
    zum Fortgang einer Arbeit beitragen, indem sie andere auffordern mitzumachen oder zu sagen, was sie darüber denken; erklären, warum etwas ein Problem ist, nächste Schritte diskutieren und Alternativen vergleichen; die Standpunkte anderer kurz kommentieren;
  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Texte zu den Aufgabenstellungen des Lehrstoffs verfassen, und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen.
Lehrstoff:
Mehrsprachige interne und externe Kommunikation in Unternehmen (unter besonderer Berücksichtigung von touristischen und anderen Dienstleistungsbetrieben).
Wirtschaftliche Situationen, Konventionen und Strukturen im
internationalen Vergleich.
Kommunikationsformen und -situationen:
zB Protokolle, Kurzberichte, Memos, gängige Geschäftskorrespondenz.
Inhaltsadäquate Übertragung von Texten in die jeweilige
Zielsprache.
Interpretieren von Datenmaterial.
Präsentieren, Moderieren, Argumentieren.
Simulationen der beruflichen Praxis oder authentische Situationen aus ausgewählten Bereichen (zB Empfang, Gästebetreuung, Kundenberatung und Verkauf, Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Personalmanagement).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

*2) Basis sind die Deskriptoren des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Kapitel 4 und 5; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6; diese wurden in Hinblick auf die Unterrichtsziele des Ausbildungsschwerpunkts ausgewählt und bearbeitet.

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
  • Strichaufzählung
    das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
  • Strichaufzählung
    auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnologie Schritt halten können.
Lehrstoff:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang;
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und
ethische Probleme des Internets.
Web-Design und Management:
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimediaproduktionen. Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e) mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse in verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) verfügen;
  • Strichaufzählung
    eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
  • Strichaufzählung
    die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
  • Strichaufzählung
    dem Gast gegenüber höflich und selbstbewusst auftreten;
  • Strichaufzählung
    sich bewusst sein, dass in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotenzials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
  • Strichaufzählung
    das einschlägige Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden und dadurch vertiefend erweitern;
  • Strichaufzählung
    Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
Aufgaben, Gliederung der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Esskultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot. Verkehrsgeographische Situation,
Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als touristische Profilierungsinstrumente (zB Pauschalangebote, Themenstraßen).
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank.
Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (zB Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (zB Zeitreisen, regionale Küche).
Kulturpflege und Kulturpolitik (zB Denkmalschutz, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen.
Durchführung von touristischen und kulturellen Programmen und Veranstaltungen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Touristisches Marketing:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Kluburlaub.
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region; Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Institutionen; Public Relations-Arbeit; Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte.

1.2 AUSBILGUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem römisch drei. und römisch vier. Jahrgang im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes

unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen

und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2009

Gesetzesnummer

10008878

Dokumentnummer

NOR40078025

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/661/ANL2/NOR40078025

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