Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland |
inSub-Litera, i, n dem Wunsch, das Grenzurkundenwerk für die Sektion III des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee“ im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Ziffer 3 des Vertrages vom 29. Februar 1972 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Staatsgrenze *) zu erneuern, dabei einige Unklarheiten des bisherigen Grenzverlaufes zu beseitigen und Grenzberichtigungen in den Grenzabschnitten „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ und „Saalach-Scheibelberg“ vorzunehmen,dem Wunsch, das Grenzurkundenwerk für die Sektion römisch drei des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee“ im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Ziffer 3 des Vertrages vom 29. Februar 1972 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Staatsgrenze *) zu erneuern, dabei einige Unklarheiten des bisherigen Grenzverlaufes zu beseitigen und Grenzberichtigungen in den Grenzabschnitten „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ und „Saalach-Scheibelberg“ vorzunehmen,
sindsind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 490/1975*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1975,