Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 589/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 348/1996

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Unterzeichnungsdatum

30.11.1992

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
(NR: GP XVIII RV 873 AB 918 S. 99. BR: AB 4425 S. 563.)
StF: BGBl. Nr. 589/1993

Änderung

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Republik Slowenien,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1993 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 42, Absatz 2, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung
Schlußprotokoll = Anlage 1

Gesetzesnummer

10008875

Dokumentnummer

NOR11009030

Alte Dokumentnummer

N6199330112J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/589/P0/NOR11009030

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