Verbriefungsspezialgesellschaft: eine juristische Person, deren ausschließliche Geschäftstätigkeit in der Ausgabe von Schuldverschreibungen, in der Aufnahme von Krediten, im Abschluss von Sicherungsgeschäften sowie im Abschluss auf diese Geschäftstätigkeit bezogener Hilfsgeschäfte besteht, um Vermögensgegenstände, insbesondere Forderungen, aus dem Geschäftsbetrieb anderer Unternehmen zu erwerben oder mit Vermögensgegenständen verbundene Risiken zu übernehmen; diese Geschäftstätigkeit stellt kein Bankgeschäft dar, jedoch hat die Verbriefungsspezialgesellschaft hinsichtlich Forderungen, die von Kreditinstituten übertragen wurden oder deren Risiken von Kreditinstituten übernommen wurden, die Bestimmungen des § 38 in gleicher Weise einzuhalten wie jenes Kreditinstitut, von dem die Forderung stammt und jenes Kreditinstitut, dem die Verwaltung der Forderungen übertragen ist.Verbriefungsspezialgesellschaft: eine juristische Person, deren ausschließliche Geschäftstätigkeit in der Ausgabe von Schuldverschreibungen, in der Aufnahme von Krediten, im Abschluss von Sicherungsgeschäften sowie im Abschluss auf diese Geschäftstätigkeit bezogener Hilfsgeschäfte besteht, um Vermögensgegenstände, insbesondere Forderungen, aus dem Geschäftsbetrieb anderer Unternehmen zu erwerben oder mit Vermögensgegenständen verbundene Risiken zu übernehmen; diese Geschäftstätigkeit stellt kein Bankgeschäft dar, jedoch hat die Verbriefungsspezialgesellschaft hinsichtlich Forderungen, die von Kreditinstituten übertragen wurden oder deren Risiken von Kreditinstituten übernommen wurden, die Bestimmungen des Paragraph 38, in gleicher Weise einzuhalten wie jenes Kreditinstitut, von dem die Forderung stammt und jenes Kreditinstitut, dem die Verwaltung der Forderungen übertragen ist.