Artikel IIArtikel römisch zwei
Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds
(Investmentfondsgesetz - InvFG 1993)
I. Abschnittrömisch eins. Abschnitt
Kapitalanlagefonds und Kapitalanlagegesellschaften
(Investmentfonds und Investmentfondsgesellschaften)
Kapitalanlagefonds
§ 1. Ein Kapitalanlagefonds ist ein aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gebildet wird. Paragraph eins, Ein Kapitalanlagefonds ist ein aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gebildet wird.