Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Umweltinformationsgesetz § 4

Kurztitel

Umweltinformationsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 495/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2005

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

14.02.2005

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UIG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Freier Zugang zu Umweltinformationen

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei den informationspflichtigen Stellen vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, wird jeder natürlichen oder juristischen Person ohne Nachweis eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährleistet. Umweltinformationen sind vorhanden, wenn sie sich im Besitz der informationspflichtigen Stelle befinden und von ihr erstellt wurden oder bei ihr eingegangen sind. Umweltinformationen werden bereitgehalten, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle aufbewahrt und diese Stelle darauf einen Übermittlungsanspruch hat.
  2. Absatz 2,Dem freien Zugang unterliegen jedenfalls Informationen über
    1. Ziffer eins
      den Zustand von Umweltbestandteilen wie Wasser, Luft und Atmosphäre, Boden, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile einschließlich genetisch veränderter Organismen und natürliche Lebensräume, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
    2. Ziffer 2
      die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen einschließlich der durch radioaktiven Abfall verursachten;
    3. Ziffer 3
      Emissionen gemäß Paragraph 2, Ziffer 2, in die Umwelt in zeitlich aggregierter oder statistisch dargestellter Form;
    4. Ziffer 4
      eine Überschreitung von Emissionsgrenzwerten;
    5. Ziffer 5
      den Verbrauch der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft oder Boden in aggregierter oder statistisch dargestellter Form.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010766

Dokumentnummer

NOR40062555

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/495/P4/NOR40062555

Navigation im Suchergebnis