Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekanntgemacht.Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird hiemit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, bekanntgemacht.