Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 29. September 1992, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 193/1992) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 29. September 1992, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1992,) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.