Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. Abschnitt
Wahl der Vertreter der Lehrer
Wahlausschreibung, Wahltermin
§ 1.Paragraph eins,
Die Wahl der Lehrervertreter ist vom Schulleiter unter Bekanntgabe des Wahltages, der Wahlzeit und des Wahlortes spätestens zwei Wochen vorher, an lehrgangsmäßigen Berufsschulen in der ersten oder zweiten Woche des Monats September, auszuschreiben. Die Ausschreibung ist durch Anschlag in der Schule kundzumachen. Die Wahl hat innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Schuljahres, an lehrgangsmäßigen Berufsschulen im September jeden Jahres stattzufinden; dauert über Beschluß der Schulkonferenz die Funktionsperiode der Lehrervertreter zwei Jahre, so findet zwischenzeitig keine Wahl statt.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016
Gesetzesnummer
10009898
Dokumentnummer
NOR12124928
Alte Dokumentnummer
N7199328383J