Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 18. Dezember 1992 beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 6 Abs. 2 für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten. Die Änderungen des Übereinkommens, beschlossen bei der außerordentlichen Tagung der Vertragsparteien in Regina, Kanada, sind noch nicht in Kraft getreten. Das Datum dieses Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 18. Dezember 1992 beim Generaldirektor der UNESCO hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz 2, für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten. Die Änderungen des Übereinkommens, beschlossen bei der außerordentlichen Tagung der Vertragsparteien in Regina, Kanada, sind noch nicht in Kraft getreten. Das Datum dieses Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten das Protokoll unterzeichnet, ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Australien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Indien, Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Neuseeland, Niederlande (einschließlich der Niederländischen Antillen), Norwegen, Pakistan, Polen, Portugal, Rußland, Schweden, Schweiz, Senegal, Spanien, Südafrika, Tunesien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar, Jersey, Bermuda, Ducie und Oeno Inseln, Falklandinseln und abhängige Gebiete, Henderson, Hongkong, Caymaninseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und abhängige Gebiete, Turks- und Caicosinseln).
China
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China erklärt, daß das Übereinkommen idF des Protokolls auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung findet.Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China erklärt, daß das Übereinkommen in der Fassung des Protokolls auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung findet.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens idF des Protokolls mit Wirksamkeit vom 15. Juni 1991 auf Anguilla und die Britischen Jungferninseln und mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1992 auf die Insel Man ausgedehnt.Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens in der Fassung des Protokolls mit Wirksamkeit vom 15. Juni 1991 auf Anguilla und die Britischen Jungferninseln und mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1992 auf die Insel Man ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens idF des Protokolls mit Wirksamkeit vom 8. September 1998 auf Guernsey und das Britische Territorium im Indischen Ozean ausgedehnt.Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens in der Fassung des Protokolls mit Wirksamkeit vom 8. September 1998 auf Guernsey und das Britische Territorium im Indischen Ozean ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens idF des Protokolls mit Wirksamkeit vom 28. Juni 2002 auf die Souveränen Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern ausgedehnt.Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Übereinkommens in der Fassung des Protokolls mit Wirksamkeit vom 28. Juni 2002 auf die Souveränen Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern ausgedehnt.