hinsichtlich des § 20 Abs. 3 und 6 der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;hinsichtlich des Paragraph 20, Absatz 3 und 6 der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;