Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
09.04.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
21/01 Handelsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 6 bis 11 FBG genannten Rechtsträger angeordnet. Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im Paragraph 2, Ziffer 6 bis 11 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.
Anmerkung
Siehe V
BGBl. Nr. 351a/1991 hinsichtlich der Umstellung der im § 2 Z 1 bis 5 FBG genannten Rechtsträger.
Hier wurde die Anordnung für die restlichen Rechtsträger von GesmbH, AG und Genossenschaften getroffen.
Die Datenrückerfassung der in § 1 genannten Rechtsträger wurde im Dezember 1994 abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012
Gesetzesnummer
10003091
Dokumentnummer
NOR12036470
Alte Dokumentnummer
N2199315915L