Mit dem Inkrafttreten des „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“, BGBl. Nr. 229/1993, mit 12. April 1993, treten gleichzeitig die diesbezüglichen Bestimmungen der in der Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992, BGBl. Nr. 715, angeführten Bestimmungen in Kraft.Mit dem Inkrafttreten des „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“, Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1993,, mit 12. April 1993, treten gleichzeitig die diesbezüglichen Bestimmungen der in der Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 715, angeführten Bestimmungen in Kraft.