Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
24.03.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Verbot der Herstellung und des Inverkehrsetzens von Fertigwaren
§ 2.Paragraph 2,
Die Herstellung und das Inverkehrsetzen von Fertigwaren, die Stoffe oder Zubereitungen nach § 1 enthalten, ist verboten. Die Herstellung und das Inverkehrsetzen von Fertigwaren, die Stoffe oder Zubereitungen nach Paragraph eins, enthalten, ist verboten.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2017
Gesetzesnummer
10010753
Dokumentnummer
NOR12136460
Alte Dokumentnummer
N8199326727J