Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
§ 33. Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben: Paragraph 33, Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung im Bundesdienst,
Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst,
Koordination der Arbeitsgruppen und
Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Interministeriellen Arbeitsgruppe in der Kommission.